Caroli13
Ich habe jetzt schon mal meinen Antrag auf Teilzeitarbeit nach Elternzeit gestellt, damit mein AG genug Zeit hat das zu organisieren. Beantragt hab ich 30 Std./Woche Mo.-Fr. 8 - 14 Uhr. Es wurde die Teilzeit zwar genehmigt, nicht aber die AZ. Vorgeschlagen wurde mir: Entweder Mo - Fr 8 - 11 und 15 - 18 Uhr Oder nach Absprache in zwei Verschiedenen Betrieben Mo - Fr von 12 - 18 Uhr Das macht einem die Kinderbetreuung ja quasi unmöglich. Es sei Betriebsbedingt nicht anders möglich die Kernarbeitszeit anders zu besetzen. Hab jetzt bei der Gewerkschaft mal einen Beratungstermin angeleiert und werde zusätzlich mal die Angestelltenkammer um ein Rechtsberatungsgespräch bitten. Das lass ich mir doch so nicht gefallen !! Was hab ich denn überhaupt für Aussichten?? Ich kann und will nicht kündigen, weil ich auf den Job angewiesen bin und die wollen mich nicht kündigen, weil die mir für 13 Jahre eine Abfindung zahlen müssten... Ich würde mich über Tips oder einen Hoffnungsschimmer freuen...
Hallo, sie haben keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten. Der Arbeitgeber soll Ihre Belange berücksichtigen, wenn dies betrieblich möglich ist. Liebe Grüße, NB
peekaboo
Vorraussetzungen gewährt werden, nicht aber unbedingt zu den von Dir gewünschten Arbeitszeiten. Man sollte versuchen sich zu einigen, aber wenn das nicht klappt, mußt Du ggf. kündigen, da der AG dem Teilzeitwunsch ja nachgekommen ist. Siehe auch hier... wenn er belegen kann, daß "Deine" Wünsche den Ablauf stören würden, könntest Du hinten runterfallen... 3. Berücksichtigung Ihrer Zeiten Wenn Sie Ihre Arbeitspflicht wirksam reduzieren konnten, so müssen Sie zusammen mit dem Arbeitgeber die neuen Arbeitszeiten festlegen. Sie können hierbei nach § 8 II S. 2 TzBfG Ihre Wünsche für die Legung derselben - auch mit der Begründung - angeben. Nach Abs. 3 hat der Arbeitgeber diese Wünsche auch zu berücksichtigen, soweit hier betriebliche Belange nicht entgegen stehen, insbesondere wenn hierdurch nicht der Ablauf des Betriebs gestört wird. Dies dürfte aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers resultieren, die ihm aufgrund des Arbeitsvertrags obliegt. Wichtig ist hierbei aber auch, dass der Arbeitgeber nachträglich die Verteilung der Arbeitszeiten ändern kann, wenn es der jeweilige Betrieb erfordert oder aber die Änderung einen Monat vorher angekündigt wird, vgl. § 8 V S. 4 TzBfG. Auch eine solche Änderung sollte jedoch durch eine Begutachtung geprüft werden, wenn es hierzu kommt.
Ähnliche Fragen
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien