Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit nach 12 Monatiger Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeit nach 12 Monatiger Elternzeit

idefix88

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Hallo Frau Bader, muss ich meinem AG im Elternzeitantrag informieren, dass ich nach den 12 Monaten nur für 30h statt wie vorher 40h arbeiten möchte? Muss er sich dann daran halten oder kann er die Teilzeit ablehen? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Sagen wir es mal so, wenn du vor hast nach dem Elterngeld nur 30 Stzd die Woche zu arbeiten, wäre es selten dämlich (um es mal wirklich hart zu formulieren), wenn du das nicht im Schutze der Elternzeit machst. Du darfst nämlich innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std arbeiten - und das dann bei vollem Kündigungsschutz. Auf diesen würdest Du verzichten wenn du auf "normale" Teilzeit änderst. Ausserdem ist es dann nicht scigher, ob du dann nach 2 Jahren wirklich wieder auf 40 Std erhöhen kannst - du müsstest nämloich den alten vertrag entsprechend kündigen udn einen neuen abschließen. Und, falls der AG keinen Teilzeitjob anbieten kann, hat man die Obtion bei einem anderen AG innerhalb der Elternzeit zu arbeiten - AG muß zustimmen ausser bei Konkurenzunternehmen. So hat man immerhin immer noch den "alten" Job als Notfall-Option. Mein Rat ist daher immer, mind die 3 vollen Jahre ausnutzen, erst recht wenn man vor hat auf Teilzeit zu ändern oder eh bereits schonw eniger als 30 Std die Woche arbeitet. Danach kann man dann immer noch sehen udn evtl dauerhaft die Stundenanzahl kürzen.


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