Isabelle11
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Ende 2018 das erste Kind bekommen und habe 2 Jahre elternzeit beantragt. Seit Kurzem arbeite ich nun Teilzeit in Elternzeit. Die Vereinbarung dafür gilt bis Ende der Elternzeit, danach würde ja mein Vollzeit Vertrag wieder gelten, sofern mir mein Arbeitgeber keine dauerhafte Teilzeitstelle anbietet. Ich frage mich ob es sinnvoll wäre die Elternzeit zu verlängern, da wir für nächstes Jahr ein weiteres Kind planen, so Gott will. Dann müsste ich die Elternzeit nächstes Jahr vor einem erneuten Mutterschutz beenden und hätte wieder Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu meinem damaligen Vollzeitlohn oder? Und kann der Arbeitgeber, wenn ich die Elternzeit verlängere, die Vereinbarung zur Teilzeitarbeit nochmal ändern oder muss diese dann weiterhin gelten? Es geht mir vorallem um den vereinbarten Lohn. Vielen Dank für Ihre Hilfe!!
Hallo, wenn Sie eh nur TZ arbeiten wollen, macht das Sinn. Liebe Grüße NB
mellomania
das bleibt alles wie gehabt. du verlängerst die ez und die tz in ez. dann verfährst du wie oben, sollte ein neuer mutterschutz in der ez beginnen.
Paulinchen83
Du kannst die EZ bis zum 3. Geburtstag verlängern (Frist sind 7 Wochen vor Ende der alten EZ) und deine Teilzeitwünsche angeben. Dann erhälst dann zwar bei einer erneuten SS das volle Mutterschuztzgeld aber hast Abzüge beim Elterngeld, da da dann ja wieder die 12 Monate vorm Mutterschutz zählen.
Felica
Für das EG ist es egal ob sie innerhalb der EZ in TZ arbeitet oder den VZ-Vertrag dauerhaft in TZ ändert. Das macht beim EG nichts aus. Für das Mutterschaftsgeld wäre es aber wichtig solange als möglich in EZ zu bleiben.
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