Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit

Frage: Teilzeit in Elternzeit

molly123

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Wenn ich Elternzeit mit Zwillingen 6 Jahre nehme, könnte ich dann noch im vierten Jahr oder später in Teilzeit arbeiten oder dies beantragen? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, das ist machbar. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit in EZ einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Weiter steht im § 15 Abs. 7 BEEG: Hat ein Arbeitgeber die Verringerung der Arbeitszeit 1. in einer Elternzeit zwischen der Geburt und dem vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes nicht spätestens vier Wochen nach Zugang des Antrags oder 2. in einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes nicht spätestens acht Wochen nach Zugang des Antrags schriftlich abgelehnt, gilt die Zustimmung als erteilt und die Verringerung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers als festgelegt. Liebe Grüsse, NB


mellomania

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aber ja! du kannst jederzeit tz anmelden. wichtig ist, dass du sie auf die elternzeit befristest. also nur teilzeit IN elternzeit. und wenn du nach sechs jahren merkst, dass du diese teilzeit weiterarbeiten möchtest, weil es eben nicht anders geht, dann müsstest du weiterhin teilzeit anmelden, allerdings ist dann dein vollzeitvertrag, der solange du elternzeit am stück laufen hast, ruht, final in einen teilzeitvertrag ändern. das kannst du nicht mehr rückgängig machen. bzw. nur sehr schwer. wann du mit der tz in ez beginnst, bleibt dir überlassen. sollte der ag ablehnen, kannst du diese tz welche auf die ez befristet ist, auch bei einem anderen ag arbeiten. dies musst du aber vorher von deinem ag genehmigen lassen.


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