aniluap
Hallo Frau Bader, ich habe 3 Jahre Elternzeit bis 28.04.19 und Arbeite aber bereits wieder Teilzeit in Elternzeit, die ebenfalls bis 28.04.19 befristet ist! Wenn eine erneute Schwangerschaft Eintritt, kann ich ja die Elternzeit vorzeitig beenden, um den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus meiner Vollzeitbeschäfrigung zu erhalten, richtig? Muss dann die komplette Schutzfriste (6 Wochen davor, 8 Wochen danach) in der Zeit bis 28.04.19 liegen oder reicht es, wenn die Schutzfrist vor der Geburt zB am 15.04.19 beginnt und ich dann dementsprechend die Elternzeit zum 14.04.19 beende? Vielen Dank und viele Grüße
Hallo, Sie beenden am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Beginnt der Mutterschutz während deiner EZ, dann beendest du die zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes. Wann die Schutzfrist endet ist dann egal, du bekommst deinen VZ Lohn und fertig. Die verbleibende EZ lässt du dir mit gleichem Schreiben auf die Zeit nach dem dritten Geburtstag von Kind 1 übertragen. LG Lilly
aniluap
Bist du sicher? Ich hab mal irgendwo gelesen, dass die Schutzfrist komplett in der Elternzeit liegen muss! Finde aber nicht mehr wo das gestanden war
Mitglied inaktiv
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das eine ist die EZ für Kind 1, das andere die Schutzfrist für Kind 2. Die Wochen Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes werden von der EZ für dieses Kind abgezogen. Evtl. Verwechselt du das damit. LG Lilly
aniluap
Das heißt also, die Schutzfrist von Kind 2 muss einfach nur in der Elternzeit von Kind 1 beginnen und dann beendet man die Elternzeit von Kind 1?
Mitglied inaktiv
Die Schutzfrist MUSS überhaupt nicht in der Elternzeit beginnen. Ich weiß nicht, was du da für irgend einen Muss siehst. WENN Die Schutzfrist in der laufenden EZ beginnt, dann hast Du das RECHT die laufende Elternzeit vorzeitig zum Tag vor dem neuen Mutterschutz zu beenden um das Mutterschutzgeld vom alten Vollzeitlohn zu bekommen. Sonst kannst Du die EZ nicht einfach mal vorzeitig beenden, wenn einmal beantragt. Da ist aber nirgendwo ein MUSS für Dich drinnen. LG Lilly
Felica
Du beendest die laufende EZ von Kind 1 zum Tag vor dem neuen Mutterschutz für Kind 2. Am nächsten Tag wo du dann wieder eigentlich in VZ arbeiten müsstest, beginnt dann dein neuer Mutterschutz. Da damit dann dein Vollzeitvertrag gilt weil aktiv, bekommst du volles Mutterschaftsgeld für das 2te Kind wie du auch beim ersten Kind bekommen hast. Und zwar für die kompletten 14 Wochen oder auch länger wenn Frühgeburt oder sich Mutterschutz verlängert weil das zweite Kind sich Zeit läßt. Eine Woche nach Geburt spätestens meldest du dann die EZ für das zweite Kind an den Arbeitgeber. Das was vom ersten Kind noch an EZ übrig ist kannst du nach der EZ vom zweiten nehmen solange das erste Kind noch keine 8 Jahre alt ist. Es gibt keine Pflich wie lange man vor Mutterschutz gearbeitet hat opder wie lange sich diese überschneiden muss. Wo immer du das meinst gelesen zu haben, entweder hast du es missverstanden oder da steht Blödsinn. Was passieren kann ist wenn du die laufende EZ nicht zum neuen Muztterschutz beendest das dann eben auch der verdienst aus der EZ maßgeblich ist. Für Mutterschutz gilt immer, der aktuell aktive Vertrag gilt. Beendest du die EZ nicht, giltder TZ-Vertrag sofern du in TZ arbeitest. Sollte innerhalb der Mutterschutzzeit erst der TZ-Vertrag gelten, weil du die paar Tage nicht beenden willst, bekommst du erst entsprechend Mutterschaftsgeld für TZ und dann sobald die EZ beendet ist eben VZ. Arbeitest du gar nicht, muss der AG auch nichts zahlen, nur die Krankenkasse. Beendest die die EZ, lebt der VZ-Vertrag wieder auf, deshalb volles Mutterschaftsgeld. Es ist etwas was du aktiv machen musst. Rückwirkend kannst du da auch nichts mehr machen. Die Tage die du verpasst hast sind verlorenes Geld. Für das neue EG dagegen ist es wichtig was du in den 12 Monaten vor erneuten Bezug verdient hast. Daraus errechnet sich dieses dann
Felica
Beendest du die EZ nicht, laufen EZ vom Kind zwei und die Mutterschutzzeit vom ersten Kind paralell. Das erklärt auch warum man kein volles Mutterschaftsgeld bekommen kann wenn man sich ja noch in EZ befindet. Der VZ-Vertrag ruht, rechtlich und abrechnungstechnisch ist das arbeiten innerhalb der EZ ein eigenständiger Vertrag. Ein Arbeitnehmer mit zwei völlig unabhängigen Arbeitsverträgen bei dem einer eben aktuell ruht und damit maßgeblich keine Rolle spielt.
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