Alice202
Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in Elternzeit und wollte ab dem ersten Geburtstag (im Juni) Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Dies ist auch bereits nach der Geburt beantragt und genehmigt worden (leider). Jetzt hat sich aber mittlerweile ergeben, dass mein Kind nicht ab Juni betreut werden kann, die Kita Eingewöhnung findet im August statt, also könnte ich erst ab September wieder arbeiten. Ich habe meinem Arbeitgeber (wie ich meine mehr als rechtzeitig) im Januar schon Bescheid gegeben und um Verschiebung gebeten. Leider stellt der sich komplett quer und stimmt dem nicht zu. Was habe ich da für Möglichkeiten? Kann ich die Teilzeitvereinbarung vor Antritt kündigen/rückgängig machen. Ich würde lieber komplett in Elternzeit zurückgehen (ohne Erwerbstätigkeit) und dann in Ruhe einen neuen Job suchen, zu diesem Arbeitgeber möchte ich nicht zurückkehren. Ist das irgendwie möglich? Vielen Dank vorab!!
Hallo, Sie können die TZ in EZ kündigen (aufgepasst bei der Formulierung, damit Sie auch nur diese kündigen) und dann bei einem anderen AG mit Zustimmung des alten AG TZ in EZ arbeiten. Liebe Grüße NB
Alice202
Vielen Dank für die Antwort! Das Problem ist, dass ich 6 Wochen vor Quartalsende kündigen muss. Also könnte ich erst zum 30.6. kündigen. Nur ist da die Frage, wenn ich dann Mitte Mai kündige, zählt das dann schon? Weil zu dem Zeitpunkt arbeite ich ja noch nicht. Wenn ich erst zum nächsten Quartal kündigen könnte, wäre mir ja auch nicht geholfen.
Frida19
Du musst eine neue Frage stellen. Frau Bader liest hier nicht nochmal.
Alice202
Oh okay, danke! Mache ich dann
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