Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit - Stundenumfang

Frage: Teilzeit in Elternzeit - Stundenumfang

Atisha

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Liebe Frau Bader, mein Sohn wird Ende Januar 1 Jahr alt. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, möchte aber zum 1.2. wieder in TZ einsteigen. Dies ist vorab auch schon mit dem AG besprochen; ich muss jetzt noch den offiziellen Antrag auf TZ in EZ einreichen. Ich möchte 25 Std/Woche arbeiten; wäre es zulässig, wenn der AG mir stattdessen nur eine halbe Stelle gibt, also weniger Std? Ich habe vorher in VZ 39 Std im öffentlichen Dienst gearbeitet. Danke für Ihre Rückmeldung!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, am sinnvollsten ist es, wenn Sie in der Elternzeit die Teilzeit arbeiten. Wenn der Arbeitgeber Ihnen aus betrieblichen Gründen nur 20 Stunden anbieten kann, haben Sie keinen Anspruch auf 25. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Der alte Vertrag auf 39Std/Wo ruht bis Ende der Elternzeit und der TZ-Vertrag muss ausgehandelt werden. Natürlich kann der AG anbieten was ihm passend ist, und wenn das "nur" eine halbe Stelle ist, dann ist das so ok.


Atisha

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Wenn ich zur Not die EZ vorzeitig beende und dann quasi den alten VZ-Vertrag auf 25 Std/Woche reduzieren möchte - dies muss der AG doch genehmigen? (Nach Teilzeit- und Befristungsgesetz?) Welchen Vorteil habe ich denn überhaupt noch, das eine Jahr in EZ zu bleiben, wenn ich in TZ arbeiten will?


Mitglied inaktiv

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Du kannst die genehmigte Elternzeit NUR mit Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beenden. Du hast dich festgelegt und eigentlich solltest du das dann auch so durchziehen. Der Vorteil in EZ zu bleiben ist, dass dir in der Elternzeit die frühere Stelle erhalten bleibt und du hast Kündigungsschutz. Wenn du die Elternzeit vorzeitig beendest, vorausgesetzt dein Arbeitgeber stimmt dem Ansinnen zu, dann hast du nachher keinen Kündigungsschutz mehr.


Atisha

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Ok, vielen lieben Dank an beide Antworter - das war mir vorher nicht so klar *huch* Beste Grüße!


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