Mitglied inaktiv
Hallo, mein Mann hat zwei Jahre Elternzeit beantragt und bei der Beantragung sofort für das 2.Elternjahr einen Antrag auf eine Teilzeittätigkeit gestellt. (Die Teilzeittätigkeit würde Ende März beginnen). Nun würde er gerne im zweiten Elternjahr doch noch komplett zuhause bleiben. Gibt es die Möglichkeit, den Antrag auf Teilzeittätigkeit zurückzuziehen und wäre dies auch rechtlich durchsetzbar oder ist mein Mann durch seinen frühzeitigen Antrag gebunden und muss im 2. Elternjahr nun wieder arbeiten? Wäre es möglich, jetzt noch ein Jahr komplett zuhause zu bleiben und dann noch einen Antrag auf das 3. Jahr Elternzeit zu stellen und dann im 3.Elternjahr Teilzeit arbeiten zu gehen? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Amelily
Hallo, für alle Fragen gilt: klar - kann er dem AG mitteilen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
o.T.
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