gulja1982
Hallo Frau Bader, ich habe folgende Frage an Sie. Mein Sohn ist im Mai 2013 geboren. Ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt. Mein Mann hat keine Elternzeit genommen. Für das eine Jahr zu Hause habe ich das Elterngeld beantragt, was ich auch bekommen habe. Anschließend habe ich beim Arbeitgeber die Elternzeit um 2 Monate verlängert. Das hat er mir auch bestätigt. Für diese zwei Monate habe ich kein Elterngeld mehr bekommen, da meine 12 Bezugsmonate bereits ja verbraucht waren. Ich fange im August (nächste Woche) wieder an zu arbeiten allerdings in Teilzeit. Nun fragt mich der Arbeitgeber ob ich die Teilzeit in Elternzeit machen möchte oder als ganz normale Teilzeitbeschäftigung. Nach hin und her überlegen, habe ich gesagt, dass ich gerne in Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte. Nun weiss ich nicht, ob ich das der Elterngeldstelle oder einer anderen Stelle mitteilen muss und ob irgendwelche zusätzlichen Abgaben anfallen werden. Und was sind den überhaupt die Vorteile der Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit? Vielen Dank
Hallo, nein, müssen Sie nicht, wenn Sie unter 30 Std/ Wo. arbeiten. Am Ende der EZ können Sie dann ja immer noch entscheiden Liebe Grüße NB
SumSum076
Nein, da musst du nix melden. Der Vorteil an Teilzeit in Elternzeit: - Dein Vollzeitjob bleibt erhalten! - Du bist während der EZ unkündbar Gruß Sabine
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