Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit mit niedrigerer Gehaltsgruppe

Frage: Teilzeit in Elternzeit mit niedrigerer Gehaltsgruppe

Butterblume876

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Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Reicht die bloße Aussage "die Stelle ist nicht teilbar" als dringender betrieblicher Grund? Müssen hier keine Bemühungen seitens des Arbeitgebers erfolgen und belegt werden? Zum Beispiel, der Versuch mittels Stellenausschreibung eine geeignete Person zu finden, die die restlichen Stunden abdecken könnte? Ansonsten würde ja jeder AG einfach eine Ablehnung mit dem Vermerk "Stelle nicht teilbar" standardisiert rausschicken können(?). Danke vielmals für Ihre Mühe! ------------------------- Hallo Frau Bader, ich bin Angestellte in einer kommunalen Behörde und seit Anfang 2021 in Elternzeit. Zusammen mit meinem Antrag auf Elternzeit habe ich einen Antrag auf Teilzeit während meiner Elternzeit (ab 01.09.22) gestellt. Der Antrag auf Elternteilzeit wurde mir von meinem Arbeitgeber fristgerecht mit der Begründung abgelehnt, meine vorige Stelle (35 Wochenstunden) sei nicht teilbar. Ich habe daraufhin das Gespräch mit meinem AG gesucht. Er erklärte mir, dass mein Antrag zu ungenau war (ich habe 15-20 Wochenstunden beantragt). Aus diesem Grund "habe er ihn ablehnen müssen". Ich solle zu gegebener Zeit einen neuen Antrag mit genauer Stundenzahl stellen. Bezüglich der Stundenzahl haben wir uns nun geeinigt und es wird mir eine Stelle in einem anderen Bereich der Behörde angeboten. Leider liegt deren Gehaltsgruppe (E6) deutlich unter meiner vorigen Gehaltsgruppe (E9b). Mein Arbeitgeber begründet das damit, dass im Stellenplan keine freie Stelle mit meiner alten Gehaltsgruppe zur Verfügung steht. Für meine bisherige Tätigkeit wurde eine befristete Vertretung eingestellt. Muss ich diese Gehaltsrückstufung akzeptieren? Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Antwort. von Butterblume876 am 31.01.2022 * beantworten * selbst eine Frage stellen Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit mit niedrigerer Gehaltsgruppe Hallo, entscheidend ist, ob Sie einen Anspruch auf TZ haben. Dies ist nicht der Fall, wenn der AG wichtige betriebliche Gründe nennen kann. Das wird man hier annehmen müssen, dann wird komplett neu verhandelt. Liebe Grüße NB


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im öff. Dienst kann der AG ja nicht einfach eine neue Stelle schaffen. Außerdem gibt es ja Stellen, die aus organisatorischen gründen nicht teilbar sind. Liebe Grüße NB


mellomania

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ihr seid als behörde an einen stellenplan gebunden. der arbeitgeber muss dir nicht beweisen, welche anstrengungen er unternimmt. er kann doch jetzt der für dich befristet eingestellten person nicht einfach sagen, sie verdient weniger. sie hat ja auch einen vertrag. er sucht dir freie stellenanteile raus nehme ich an. und die müssen nicht unbedingt in deiner gehaltsstufe sein. denn tz IN ez ist eine neue verhandlung, auf die ez befristet. DEINE stelle bzw. eine vergleichbare steht dir NACH Der ez wieder zu.


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