Butterblume876
Hallo Frau Bader, ich bin Angestellte in einer kommunalen Behörde und seit Anfang 2021 in Elternzeit. Zusammen mit meinem Antrag auf Elternzeit habe ich einen Antrag auf Teilzeit während meiner Elternzeit (ab 01.09.22) gestellt. Der Antrag auf Elternteilzeit wurde mir von meinem Arbeitgeber fristgerecht mit der Begründung abgelehnt, meine vorige Stelle (35 Wochenstunden) sei nicht teilbar. Ich habe daraufhin das Gespräch mit meinem AG gesucht. Er erklärte mir, dass mein Antrag zu ungenau war (ich habe 15-20 Wochenstunden beantragt). Aus diesem Grund "habe er ihn ablehnen müssen". Ich solle zu gegebener Zeit einen neuen Antrag mit genauer Stundenzahl stellen. Bezüglich der Stundenzahl haben wir uns nun geeinigt und es wird mir eine Stelle in einem anderen Bereich der Behörde angeboten. Leider liegt deren Gehaltsgruppe (E6) deutlich unter meiner vorigen Gehaltsgruppe (E9b). Mein Arbeitgeber begründet das damit, dass im Stellenplan keine freie Stelle mit meiner alten Gehaltsgruppe zur Verfügung steht. Für meine bisherige Tätigkeit wurde eine befristete Vertretung eingestellt. Muss ich diese Gehaltsrückstufung akzeptieren? Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo, entscheidend ist, ob Sie einen Anspruch auf TZ haben. Dies ist nicht der Fall, wenn der AG wichtige betriebliche Gründe nennen kann. Das wird man hier annehmen müssen, dann wird komplett neu verhandelt. Liebe Grüße NB
mellomania
Ich denke ja. Das ist ein neuer befristeter Vertrag, völlig unabhängig vom vollzeit Vertrag der ruht ha. Nach der ez bekommst du deine Stelle bzw eine vergleichbare ja zurück, wie es im Vertrag steht. Das in der ez ist neue verhandlubgssache. Der AG hat ja betriebliche Gründe genannt (auch wenn ihr eine Behörde seid) wo soll er die stelle herholen? Er ist ja auf den stellenplan angewiesen
Butterblume876
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Reicht die bloße Aussage "die Stelle ist nicht teilbar" als dringender betrieblicher Grund? Müssen hier keine Bemühungen seitens des Arbeitgebers erfolgen? Zum Beispiel eine geeignete Person zu finden, die die restlichen Stunden abdecken könnte? Danke vielmals.
Suomi
Du musst die Frage neu stellen. Frau Bader wird sie hier nicht mehr lesen.
Butterblume876
Ok, danke!
Mama!
Hallo Butterblume, mit Deinem Antrag auf Elternezeit und der Ankündigung bzw. Deinem gleichzeitigen Antrag auf Teilzeit in Elternezeit hast Du Dein Vorhaben in Teilzeit zu arbeiten dem AG rechtzeitig! deutlich gemacht, somit kann der AG nicht mehr argumentieren, er könne dich nicht an deiner Stelle einsetzen weil er jemanden anders befristet für die Dauer Deiner Elternezeit eingestellt hat. Das ist sein Problem. Da er Dir aber nun Deine Stelle nicht mehr geben kann ( Er darf den anderen wohl nicht entlassen weil er einen Fehler gemacht hat), muss er dir eine Alternative anbieten. Hier kann versucht werden eine Einigung zu finden. Du musst dich aber NICHT auf das niedrigere Gehalt einlassen. Erfolgt keine Einigung hast du, unter den § 15 Abs. 7 BEEG genannten Voraussetzungen, einen Anspruch auf Arbeitszeitverringerung zu den gleichen Konditionen!! Les dir in Ruhe alle Gesetze des BEEG durch. Anbei ein paar links, die dir hoffentlich weiterhelfen: https://www.google.com/amp/s/www.frag-einen-anwalt.de/Teilzeit-waehrend-Elternzeit-geringeres-Gehalt--f72163.html%3famphtml=1 https://www.juramama.de/2013/12/11/wie-lange-sollte-man-elternzeit-beantragen/ Und mach dich auch Schlau zum Thema Brückenteilzeit ( für nach der Elternzeit). LG
Butterblume876
Vielen Dank, "Mama". Ich habe hier ein ähnliches Rechtsempfinden. Aber Recht hat eben doch nicht immer mit Gerechtigkeit zu tun.. Danke für die Links. Ich fürchte nur, der AG sitzt am längeren Hebel, wenn die reine Aussage "Stelle nicht teilbar" schon als dringender betrieblicher Grund gelten soll. Es handelt sich übrigens um eine ganz normale Sachbearbeiter-Stelle. Dann würde das ja - salopp formuliert - jeder AG einfach so handhaben und wir können uns die ganze "Teilzeit während EZ"-Geschichte gleich schenken.
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