Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit kündigen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Teilzeit in Elternzeit kündigen

Goldengirl88

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Hallo , Meine Tochter wurde am 30.7.19 geboren mit dem Antrag auf Elternzeit (2 Jahre ) habe ich gleichzeitig auch Teilzeit in Elternzeit angemeldet ( ab1.Januar.2021 , für 20 Stunden ) . Dies hat mein Arbeitgeber bereits damals bestätigt ! Nun ist es so das ich diese Teilzeit in Elternzeit gerne kündigen????? Aufheben etc . Würde ist dies möglich ? unterschrieben oder dergleichen habe ich nichts aber ich habe mich halt wie bereits Wie oben erwähnt so für die ersten 2 Jahre (Elternzeit) ja festgelegt ... komme ich irgendwie aus der Teilzeit in Elternzeit raus ? Würde gerne auf 450 Euro Basis bei einem andern Arbeitgeber arbeiten ( in Elternzeit) vielen lieben Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der beste Weg wäre, mit dem AG zu reden. Der muss dann ja auch die Nebentätigkeit genehmigen. Ansonsten können Sie die Nebentätigkeit wieder kündigen, achten Sie bei der Formulierung aber genau darauf, das Sie nicht den Hauptvertrag kündigen. Liebe Grüße NB


Goldengirl88

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Das heißt ich selber kann die Teilzeit in Elternzeit nicht kündigen ? Entschuldigen für die Nachfrage


Mitglied inaktiv

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Natürlich kannst du die Teilzeitarbeit kündigen. Du musst sowieso mit dem AG sprechen, die andere Tätigkeit muss er genehmigen Hat Frau Bader doch geschrieben


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