Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit - Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeit in Elternzeit - Beschäftigungsverbot

Biene55

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Hallo, Ich arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit als Beamtin in NRW. Nun bin ich erneut schwanger. Aufgrund unterschiedlicher gesundheitlicher Gründe habe ich bereits in der ersten SS ein Beschäftigungsverbot erhalten. Falls nun wieder ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen würde, erhalte ich dann weiterhin den Teilzeitlohn von meinem Arbeitgeber? Oder würde die (private) Krankenkasse diesen zahlen? Oder bekomme ich gar nichts, da ich in Elternzeit bin? Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, gesundheitliche Gründe führen nicht zu einem Beschäftigungsverbot, sondern zu einer Krankschreibung. Ansonsten erhalten Sie weiter den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen. Liebe Grüße NB


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