Clea
Hallo Frau Bader, derzeit befinde ich mich im ersten Jahr der von mir zweijährig beantragten Elternzeit. Nun möchte ich sobald wie möglich für wenige Stunden wieder innerhalb der Elternzeit bei meinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten. Mein Unternehmen beschäftigt weit mehr als 15 Arbeitnehmer und ich arbeitete dort vor der Elternzeit bereits seit mehreren Jahren. Kann ich mir den Umfang der wöchentlichen Beschäftigungszeit zwischen 15 und 30 Std. selber aussuchen oder kann der Arbeitgeber sagen, er beschäftigt mich nicht nur für 15 Std. sondern z.B. für 30 Std. weil es sich sonst für ihn aus welchen Gründen auch immer nicht lohnt? Vor der Elternzeit war ein großer Anteil meiner Arbeit im Außendienst (Auswertsaufenthalt immer von Mo bis Fr mehrere Km entfernt). Dies lässt sich mit kleinem Kind ja nicht vereinbaren. Habe ich einen Anspruch darauf die 15 Std. im Büro oder gar von daheim aus zu arbeiten oder kann der AG darauf bestehen, dass ich genau die gleiche Tätigkeit ausübe wie bisher. Grds. gibt es Tätigkeiten im Unternehmen für meine Qualifikation, die von daheim oder im Büro ausgeübt werden können. Wie verhält es sich nach der Elternzeit. Hätte ich dann auch einen Anspruch auf solch eine Beschäftigung? Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar! Herzliche Grüße, Clea mit Krümelchen
Hallo, 1. Sie haben Anspruch auf TZ zwischen 15 - 30 Std., nach neuerer Rechtsprechung des BAG auch zu gewünschten Zeiten (wenn der AG keine betribelichen Gründe nachweisen kann) 2.Grundlage der Tätigkeit bleibt der alte Job bzw das, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn Sie danach eine Tätigkeit im Außendienst ausüben, ist Ihr AG nicht verpflichtet, Ihnen eine Tätigkeit im Büro anzubieten. Das gilt In und NACH der EZ Liebe Grüsse, NB
desireekk
Grundsätzlich ksnnst Du TZ beantragen. Aber: was sagt denn Dein Arbeitsvertrag? Welche Tätigkeit steht dort? Viele Grüße Désirée
Clea
???
Mitglied inaktiv
Wenn Du im Außendienst warst, dann mußt Du auch wieder in den Außendienst. Wenn dies technisch nicht möglich ist, dann ist das z.B. ei Grund die TZ abzulehnen. Der AG muss Dir keinen Bürojob geben in TZ wenn Du vor der Geburt immer im Außendienst gearbeitet hast. Was Desireé sicher wissen wollte ist ob die Außendiesttätigkeit in Deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn nicht, dann kannst Du es noch versuchen dagegen anzugehen - aber wirklich Hoffnungen würde ich mir nicht machen. LG Sabine
Mitglied inaktiv
Upps, sorry Désirée - wollte Deinen Namen nicht falsch schreiben :( LG Sabine
Clea
Dass ich TZ beantragen kann, ist mir durchaus klar. Es geht um die Art der Gestaltung der TZ. Was mein bisheriger Vollzeit-Vertrag besagt, ist da nicht von Belang. Mich interessiert vielmehr - wie in meiner Frage an Frau Bader bereits beschrieben - wie sich der neue TZ-Vertrag innerhalb der Elternzeit und evtl. auch danach ausgestalten lässt, in Bezug auf Art der Tätigkeit (Außendienst oder nicht) oder wöchentliche Stundenanzahl und ob das der AG oder eben ich festlegen kann.
Clea
In meinem Vertrag steht nicht, dass ich im Außendienst beschäftigt bin. Tatsächlich stellte das aber einen großen Teil meiner Arbeit dar. Mein Unternehmen ist so groß und hat durchaus Stellen, die meinem Bildungsstand entsprechen und nicht im Außendienst sind. Würde mein AG mich zum Außendienst verpflichten, würde das einer Ablehnung der TZ und einer Weiterbeschäftigung nach der Elternzeit gleich kommen denn mein Baby kann ich zu den Geschäftsreisen nicht mitnehmen und das wiederum kann ich mir nicht vorstellen. Aber trotzdem danke!
desireekk
Hallo Sabine passt schon, ich bin da nicht so empfindlich... Wenn Du noch den nachnamen wüsstest, dann ergen sich ais der Kombination unglaublich viele mögliche Schreibweisen... immer wieder auf's Neue staune ich... Aber unterschlagene Accents aigu sind nur ein "kleines Vergehen", denn viele wissen ja nicht mal, wo die sich auf der Tastatur verstecken und die anglo-amerik. Tastatur hat sie gar nicht drauf.... Viele Grüße Désirée
Clea
Können Sie das bitte woanders ausdiskutieren? Meine Frage richtete sich nämlich eigentlich an Frau Bader. Sonst wäre ich nämlich nicht ins Expertenforum sondern ins Elternforum um zu plauschen. Hier war Expertenmeinung gefragt. Danke!!!
desireekk
... sollte man schon kennen und akzeptieren... Liebe Frau Clea, Wir diskutieren wo wir wollen und wo wir dürfen :-) 1.) Sofern der Forebetreiber nicht wünscht, dass jemand anders als Frau Bader antwortet, wäre es ein leichtes, dies so zu gestalten. Hat er aber nicht, also kann hier jeder registrierte User auch antworten. 2.) Auf der einen Seite ausschließlich Frau Bader akzeptieren wollen und gleichzeitig aber anderen Usern deren Nachfragen zu beantworten (in der Hoffnung doch noch eine passende Antwort zu bekommen?) wirkt auf mich befremdlich... Viele Grüße Désirée
Clea
Dazu sage ich jetzt nichts mehr. Ich habe eine kompetente Antwort von Frau Bader erhalten und darüber freue ich mich.
Clea
Herzlichen Dank!
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