Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit 1 Jahr, Pauschbetrag

Frage: Teilzeit in Elternzeit 1 Jahr, Pauschbetrag

Klene82

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Hallo Frau Bader, ich muss nochmal nachfragen (Bitte entschuldigen Sie). Was bedeutet der Pauschbetrag von 300€ in der Elternzeit? Ab dem 1. Jahr möchte ich in der Elternzeit Teilzeit arbeiten: Minijob 400€ / 10Stunden pro Woche Hauptjob 20 Stunden die Woche – hier gibt es Gleitzeit die ich wieder „abbummle“ zählt diese auch zu den 30 Stunden dazu? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie dürfen bis zu 30 Std/ Wo arbeiten. Das mit dem Abbummeln verstehe ich nicht :-( Am besten rechnen Sie mal nach, dann haben Sie es ganz genau: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB


CKEL0410

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hallo der betrag von 300 euro ist der mindestsatz den jeder an eg bekommt. wenn du mehr eg bekommst wird dein verdienst an das eg angerechnet und verriengert es!


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