Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell in Elternzeit von Zwillingen bis 31.5.2021. (2. Geburtstag). Ich habe dieses Jahr einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt ab Juli bis Ende der Elternzeit 2021, der auch genehmigt wurde. Jetzt ist die geplante Betreuung durch eine Tagesmutter weggefallen. Eventuell hätten wir Kita-Plätze ab September. Ich müsste aber dann meinen Start der Teilzeit verschieben. Mir ist klar, grundsätzlich geht das nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Wenn ich hier jetzt einen Antrag stelle, gilt das dann als „neuer“ Antrag? Man kann ja nicht unbegrenzt ändern. Wäre es dann sinnvoll direkt die Teilzeit bis Ende der Elternzeit neu zu beantragen und im gleichen Zug die Verlängerung der Elternzeit für 2021. Oder hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tun? Die Elternzeit möchte ich auf jeden Fall über 2021 hinaus verlängern. Vielen Dank!
von Juli2020 am 07.04.2020, 14:33