Mitglied inaktiv
Ich habe bei meinem Arbeitgeber Teilzeit (Bürotätigkeit) in Elternzeit mit dem Wunsch meiner Arbeitszeiteinteilung (vormittags) beantragt. Nun war das Gespräch und mein AG meint, für diese Zeiten hätte er nichts. Er könne mir höchstens etwas in den späten Nachmittagsstunden oder abends (ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern) anbieten. Die Arbeitszeit im Büro hat sich während meiner Elternzeit geändert (noch nicht für alle Mitarbeiter, werden nach und nach noch eingegliedert bis 2011). Es gibt auch eine Kollegin die Teilzeit nach Elternzeit arbeitet - sie hat jetzt von 20 auf 30 Stunden aufgestockt und darf vormittags arbeiten. Die Arbeitszeit ist von 7.45 Uhr - 16.30 Uhr - bei Spätdienst bis 17.30 Uhr. Abends ist niemand mehr im Büro (außer die Putzfrau oder evtl. der Sohn/die Tochter bzw. Freunde seiner Kinder - jedoch nicht täglich und auch keine 4 oder 5 Std.). Kann er mich da bei Teilzeit IN Elternzeit abends einteilen, muß ich das akzeptieren? Ich kann doch schlecht von 16.30-20.30 oder 21.30 Uhr arbeiten IM Büro) oder auch in den späten Nachmittagsstunden, also NACH der üblichen Arbeitszeit. Ich habe in meinem Vertrag noch Arbeitszeiten von 7.30 bis 15.30 Uhr und Freitags eine halbe Stunde weniger. Dort steht lediglich, daß die Arbeitszeit bei erforderlichen betrieblichen Gründen geändert werden kann. Kann er bei Teilzeit in Elternzeit meine Arbeitszeit einfach nach hinten verschieben, obwohl ich ja anstatt 40 Stunden nur 20 oder 25 Stunden arbeiten möchte, geschweige denn in die Abendstunden, obwohl es keine Bürozeiten mehr sind? Oder muß er mir meine 4 bz. 5 Std./Tag nach meinem Vertrag, also höchstens bis 15.30 Uhr einteilen? Er hat mir auch einen Aufhebungsvertrag angeboten, den ich nicht annehmen werde - ich habe noch 2 Jahre Elternzeit (3 Jahre insgesamt). Ich sehe das mit den Arbeitszeiten als reine Schikane an. Im Büro gibt es schließlich immer Arbeit (Kollegen/innen machen Überstunden) und diese könnten entlastet werden und wenn ich in Vollzeit wiederkommen würde, wäre ich auch schon vormittags tätig. Lieben Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, leider richtig Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Bisher ist erst eine Person aus der Elternzeit zurückgekehrt, die auch Teilzeit arbeiten darf - angeblich dann aber nächstes Jahr Vollzeit arbeiten muß (dann ist das Kind aber 6 Jahre alt und der Vater ist selbständig). Erzählen kann mein Chef ja viel, in der Hoffnung, ich unterschreibe einen Aufhebungsvertrag - dann würde ich ja nicht mehr mitbekommen, ob es stimmt. Mit den anderen hat er einen Aufhebungsvertag gemacht oder sie "rausgemobbt", daß sie von sich aus gegangen sind - letztendlich ohne Abfindung.
Mitglied inaktiv
Es tut mir leid, aber die Arbeitszeiten darf der AG in und nach der Elternzeit vorgeben. So wie es aussieht, will er einfach keine Teilzeitkräfte beschäftigen. Dir bleibt wohl nichts anderes übrig, als dir in der Elternzeit einen neuen Job zu suchen.... Gruß Sabine
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