Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mit Entsetzen mußte ich feststellen, dass mein Arbeitgeber mir meine Teilzeitbeschäftigung erst mit der lapidaren Antwort, dass sie keinen Bedarf momentan haben, ablehnte. Anzumerken sei hierzu, dass es sich um einen Millionenkonzern mit 2500 Arbeitnehmern handelt! Nur mit Nachdruck war er jetzt bereit, auf meine Beschäftigung einzugehen. Hierbei stellt er mir jeoch eine Beschäftigungszeit von mindestens 3 Tagen / 24 Stunden in Aussicht. Ist dies erlaubt? Ich bin immer davon ausgegangen, dass ich mir meine Teilzeit zwischen 15 und 30 Stunden aussuchen darf. Natürlich unter Absprache des Arbeitgebers. Darf er mir jetzt meinen Teilzeitjob ablehnen, wenn ich weniger arbeiten möchte?? Zum Glück habe ich einen Privatkrippenplatz für 2 ganze Tage ab September 2011 für meinen Sohn -10 Monate- gefunden, der uns sehr gut gefällt und bezahlbar ist. Einen Halbtagesplatz bzw. 3 Tages Platz stellte mir leider niemand in Aussicht. Den Vertrag für die 2 Tage soll ich jetzt in den nächsten Tagen unterschreiben. Ich bin jetzt ziemlich verunsichert, da ich nicht weiß, ob ich in meinen alten Job zurückgehen kann und darf (und das nach 11 Jahre Betriebsangehörigkeit). Mir ist auch überhaupt nicht danach, hier meinen Arbeitgeber zu verärgern, möchte jedoch meine Rechte kennen. Wie kann ich hier diplomatisch vorgehen? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort Sabine
Hallo, TZ IN oder NACH EZ? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, in der EZ! Lieben Gruß S.
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