Minou.x
Liebe Frau Bader, ich habe ursprünglich einen Arbeitsvertrag von 22 Stunden unterschrieben. Dieses Jahr im April habe ich nach einer Erhöhung meiner Arbeitsstunden auf 30 Wochenstunden gefragt, dies wurde mir per Email bestätigt und seitdem habe ich 30 Stunden gearbeitet und wurde dafür bezahlt. Nun habe ich im September meinem Arbeitgeber von meiner Schwangerschaft erzählt, durch die Anpassung laut Mutterschutzgesetz kann ich aber nicht ausreichend beschäftigt werden. Nun beruft sich mein Arbeitgeber darauf, dass ich einen 22 Stunden Vertrag unterschrieben habe und ab dem 1.12. auch nur noch 22 Stunden bezahlt werde. Ist das rechtens, da ich keinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben habe? Eigebtlich darf ich aufgrund meiner Schwangerschaft ja keine finanziellen Nachteile haben. Ein betriebliches Beschäftigungsverbot bzw. Teilverbot wollen sie nicht aussprechen, da sie dies sonst zukünftig bei allen Schwangeren tun müssten. Für Ihren Rat wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Hallo, der Arbeitsvertrag ist doch einvernehmlich geändert worden. Das hat der Arbeitgeber ihn doch sogar per E-Mail bestätigt. Selbstverständlich haben Sie Anspruch auf Lohn nach der geänderten Stundenzahl. Liebe Grüße NB
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