Lari12
Liebe Frau Bader, ich habe von meiner Frauenärztin seit 2 Monaten ein absolutes BV für jede Tätigkeit erhalten. Jedoch wollte ich mit meiner Frauenärztin besprechen, ob ein Teilzeit-BV möglich ist wie zum Beispiel 2,5 Stunden täglich zu arbeiten statt 5 Stunden. Ich habe meine selbstständige Tätigkeit pausiert. Gelten dann die 2,5 Stunden dann auch für meine selbstständige Tätigkeit? Darf ich dann an meinem regulären freien Tag 2,5 selbstständig arbeiten? Darüber hinaus wollte ich fragen, ob im BV nur stehen darf welche Tätigkeiten nicht mehr erlaubt sind oder darf auch stehen welche Tätigkeiten noch erlaubt sind. Meine Frauenärztin ist doch da unsicher. Als letzte Frage, falls meine Frauenärztin nicht das absolute BV aufheben möchte, darf ich trotzdem währen den Mutterschutzfristen 6 Wochen vor Entbindung weiter nebenberuflich arbeiten. Sie hat mir das absolute BV bis zum Entbindungstermin ausgestellt. Vielen Dank!
Hallo, das BV bedeutet ja, dass es eine Gefahr für Mutter und Kind darstellen würde, wenn Sie arbeiten. Das gilt für die Selbständigkeit nicht, es kommt aber beim AG sicher merkwürdig rüber, wenn Sie dort arbeiten. Liebe Grüße NB
cube
Ein absolutes BV wird vom Arzt erteilt, wenn jegliche Tätigkeit eine Gefährdung für dich bzw. dein Baby darstellt. Die hört dann aber idr auch nicht einfach auf. Sie liegt ja nicht in der jeweiligen Arbeit begründet. Für eine Gefährdung wegen einer bestimmten Tätigkeit wäte der AG zuständig gewesen. Der prüft nach Bekanntgabe der Schwangerschaft den Abeitsplatz und setzt dich im Zweifel entweder um oder - sofern keine Ersatztätigkeit möglich - spricht ein BV aus. Oder auch ein Teil-BV, wenn eine bestimmte Tätigkeit eben nur x Stunden/Tag ausgeübt werden darf oder er statt für 5 Std nur für 2 oder 3 Std. eine Ersatztätigkeit hat. Deine selbstständige Arbeit ist davon unberührt - da musst du selbst entscheiden, ob, wieviel etc du arbeiten kannst. Aber wenn die FA meint, dass jede Arbeit für dich gefährlich wäre ...
Lari12
Danke cube! Ich habe aktuell nicht mehr die Beschwerden weswegen mir ein BV ausgestellt worden ist. Daher wollte er ich mit meiner Gyn besprechen, ob es Möglichkeiten gibt mich auf der Arbeit zu entlasten, damit die Beschwerden nicht wieder auftreten. Meine Kolleginnen haben keinen Ersatz für mich gefunden und sitze ständig mit schlechtem Gewissen zu Hause und würde mein Team gerne unterstützen. Mein Arbeitgeber hat mit aufgrund des ärztlichen Beschäftigungsverbots die selbstständige Tätigkeit untersagt. Obwohl er sie bei meiner Einstellung genehmigt hat. Daher die Frage, ob ich dann wieder während der Mutterschutzfrist selbstständig trotz BV arbeiten darf.
cube
Das hört sich so an, als wenn die FA eigentlich eine AU hätte ausstellen müssen statt eines BV´s. Aber egal - das ist nicht deine Baustelle. Bzgl. der Selbstständigen Arbeit bin ich mir ziemlich sicher, dass der AG dir diese nicht hätte untersagen dürfen. Das dem AG es sauer aufstößt, dass du bei ihm nicht arbeiten kommst/darfst, "privat" aber schon, kann ich mir vorstellen - insbesondere, wenn es sich um die gleiche oder eine ähnliche Tätigkeit handelt. Das lässt das BV halt wie eine Gefälligkeit aussehen und nicht wie eine zwingende Notwendigkeit. Ob er dir eine zuvor erlaubte Selbstständigkeit deswegen jedoch untersagen darf/durfte? Ich glaube nein. Er hätte dann eben das BV generell anzweifeln müssen und eine 2.-Meinung einholen dürfen. Aber warte lieber auf die Antwort von Frau Bader - ich bin mir nicht zu 100% sicher.
Lari12
Danke für deinen Input, liebe Cube. Ich hatte anfangs eine AU. Immer wenn ich Arbeiten war hatte ich vermutlich aufgrund der Arbeit starke Krämpfe, Blutungen und einen harten Bauch. Im Krankenhaus musste ich mehrere Stunden eine FFP2-Maske tragen und da hat mein Kreislauf nicht mehr mitgemacht. Dazu kam die Geruchsempfindlichkeit und Erbrechen bei Patientenkontakt, sodass ich viel abgenommen hatte und bei 1.68 dann 43 kg gewogen habe. Ich habe meinen Arbeitgeber gefragt, ob es möglich wäre bestimmte Tätigkeiten nicht mehr zu machen oder zumindest zu reduzieren. Daraufhin hat er nein gesagt. Das war meiner Frauenärztin auf Dauer zu heikel und wollte mich komplett rausnehmen. Ich hatte damit schwer zu kämpfen, weil ich das Gefühl hatte einfach zu schwach zu sein und mich zusammenreißen zu müssen. In meiner selbstständigen Tätigkeit von zu Hause aus hatte ich die Beschwerden nicht.
Lari12
Ach ja und die selbstständige Tätigkeit habe ich damals auch reduziert und würde die aktuell auch weiterhin auf reduzierten Basis weitermachen, wenn es möglich gewesen wäre. Ich mache zurzeit die Weiterbildung zur Psychotherapeutin. Das heißt ich musste von heute auf morgen meine Patienten im Stich lassen und das fällt mir schwer. Und ich die Therapien nach meinem Arbeitgeber nicht beenden durfte, sodass die Patienten aktuell in der Schwebe hängen. Des Weiteren sind natürlich der finanzielle Aspekt. Wenn ich jetzt aufhöre, waren die Behandlungen umsonst und ich muss wieder von vorne anfangen. Das würde nochmal 2 Jahre dauern. Und dazukommen noch die Ausbildungsgebühren. Ich versuche mich aktuell auf mein Kind zu konzentrieren und mir bewusst zu machen, dass die Schwangerschaft wichtiger als meine berufliche Situation ist. Ich versuche nämlich seit Jahren schwanger zu werden und hatte mehrere Fehlgeburte sind 2 Sternenkinder, sodass meine Gyn vermutlich deswegen auch nochmal vorsichtiger ist.
cube
Meiner Meinung nach wäre hier der AG in der Pflicht gewesen, ein BV auszusprechen wenn er dich nicht entsprechend umsetzen kann. Ich kann verstehen (und finde es gut), dass du ein Verantwortungsgefühl gegenüber deinen Patienten und Kollegen hast - wichtiger ist jetzt aber deine Gesundheit und die deines Kindes. Nach wie vor glaube ich, der AG war einfach stinkig, dass du ein BV bekommen hast und hat dir deswegen die Nebentätigkeit untersagt. Immer noch meine ich, er hatte dazu keine Handhabe. Vor allen Dingen, weil er sie generell erlaubt hat und offenbar nur wegen des BV´s untersagt. Das wäre aber genau eine Benachteiligung, die so nicht sein darf. Aber wie gesagt: warte lieber auf Frau Bader, da ich mir bzgl. der Selbstständigkeit nicht ganz sicher bin.
KielSprotte
Handelt es sich um die gleiche Tätigkeit / Arbeit? Dann kann ich den AG schon verstehen; warum sollst du auf selbständiger Ebene etwas machen können, was auf angestellter Ebene nicht möglich ist.....
romankowitz
Hi, wenn der Frauenarzt ein absolutes BV ausstellt (was der Krankenkasse ja vorliegt) und es passiert etwas in der selbstständigen Tätigkeit kann es problematisch werden. Angefangen vom "Ausrutschen", Beinbruch, dem Baby, Berufsunfähigkeit, Haftungsfall bei der selbstständigen Tätigkeit. Das wird alles schwierig.... Gruß Romankowitz
Lari12
Hallo ihr beiden, danke für die Antworten. Vor allem die Anmerkung mit der Krankenkasse. Die eine Tätigkeit ist eine stationäre klinische Tätigkeit. Die Arbeitsbedingungen und die Stressbelastung sind komplett anders als im Homeoffice wo ich 2 Therapiestunden online halte. Zu Hause muss ich nicht stundenlang mit der FFP2 Maske rumlaufen bzw. durch das Krankenhaus rennen, um die Patientenanzahl zu schaffen. Darüber hinaus war ich aufgrund des hohen Krankenstand in meinem Team als einzige für mehrere Stationen zuständig. Daher hatte ich stressbedingt Blutungen, Krämpfe und einen harten Bauch. Des Weiteren verursachen die Gerüche die in Krankenhaus sind (ich habe kein eigenes Büro, sondern arbeite in Patientenzimmer) bei mir starke Übelkeit und Erbrechen. Diese Schwierigkeiten hatte ich nicht wenn ich zu Hause arbeite.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe noch 15 Rest Urlaubstage, die ich in Vollzeit erarbeitet habe. Dann war ich in elternzeit und beginne nun nach der elternzeit in Teilzeit (50%) zu arbeiten. was bedeutet das für meinen Rest Urlaub? Werden die 15 Tage entsprechend meiner jetzigen Teilzeit von 50% angepasst, also auf 30 Tage? Oder muss mein Arbeitgeber mir 15 ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang