Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Frage: Ich habe während und nach der Elternzeit (Sohn 4 Jahre alt) einen 400,- Euro-Job ausgeübt. Habe vor Ende der Elternzeit leider Aufhebungsvertrag für Vollzeitstelle unterschrieben, da mir tolles Angebot (Minijob - Arbeitszeiten flexibel usw.) vom Arbeitgeber angeboten wurde. Arbeite auch gerne dort. Gemein ist, dass sich z. B. meine Freundin immer um ihre Tochter kümmern konnte gar nicht Teilzeit arbeiten wollte!! und bekommt jetzt nach Kündigung (nach Elternzeit) mehr Leistungen vom Arbeitsamt als ich mit dem Minijob verdiene. (wo ich nach nur einem Jahr Elternzeit zu Hause Minijob wegen Geldsorgen bei altem Arbeitgeber annehmen musste!!!!! und jetzt auch freiwillig in die Rentenkasse einzahlen muss, nach dem dritten Geburtstag meines Sohnes. Bei meiner Freundin gehen die Zahlungen in die Rentenkasse automatisch vom Arbeitsamt aus weiter...... Das ist doch ungerecht!!!! Wäre ich damals zuhause geblieben, hätte ich jetzt mehr Geld raus ohne zu arbeiten...... Meine Frage: Kann ich obwohl ich den Aufhebungsvertrag damals unterschrieben hatte und mein Sohn schon 4 Jahre alt ist Teilzeit-Arbeitslosengeld beantragen?? Wie berechnet das AA meinen jetzigen Anspruch? 67 % von letztem vollen Gehalt vor Elternzeit??
Hallo, Als 400er haben Sie ja nicht in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt. Trotzdem können Sie theoretisch die Anwartschaften erfüllen. Lesen Sie dazu bei http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html Liebe Grüsse, NB
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