Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld bei Teilzeit?

Frage: Arbeitslosengeld bei Teilzeit?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader! Ich habe folgende Frage. Mein Sohn ist mittlerweile 4 Jahre alt und bis mittags im Kindergarten. Nun würde ich so langsam gern wieder arbeiten gehen. Nach der Elternzeit habe ich mein Arbeitsverhältnis mit meinen damaligen Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag beendet da es mir damals wie auch heute nicht möglich ist Vollzeit zu arbeiten. Die letzten Monate habe ich mich schon selbst um Arbeit bemüht jedoch ohne großen Erfolg. Jetzt riet mir jemand mich beim Arbeitsamt zu melden. Steht mir Arbeitslosengeld zu obwohl ich nur Teilzeit arbeiten gehen möchte? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Coco


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es gint auch Teilarbeitslosengeld. Das Problem ist, ob Sie ünberhaupt einen Anspruch haben. Das kann nur das AA vor Ort klären. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, meine Frage: Ich habe während und nach der Elternzeit (Sohn 4 Jahre alt) einen 400,- Euro-Job ausgeübt. Habe vor Ende der Elternzeit leider Aufhebungsvertrag für Vollzeitstelle unterschrieben, da mir tolles Angebot (Minijob - Arbeitszeiten flexibel usw.) vom Arbeitgeber angeboten wurde. Arbeite auch gerne dort. Gemein ist, dass ...

Hallo, Ich bin bis Juli 2014 in Elternzeit und möchte eigentlich ab Juli 2013 in Teilzeit (15-20 Std. pro Woche) bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Unser Sohn würde zunächst von meinen Eltern betreut werden, einen Krippenplatz haben wir sobald er 15Monate alt ist (Okt. 13). Da das Unternehmen aber derzeit kündigt, wurde mir schon gesagt, dass mein ...

Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen und wollte jetzt nach einem Jahr in Teilzeit wieder arbeiten. Mein Arbeitgeber hat den Antrag abgelehnt. Heute war ich bei der Arbeitsagentur und wollte mich arbeitslos melden für den Rest der Elternzeit. Die sagten mir, ich sei derzeit nicht gekündigt und hätte damit keinen Anspruch. Ihre Empfehlung war, ich s ...

Liebe Frau Bader, ich befinde mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Nach der Geburt unseres Sohnes vor einem Jahr habe ich für zwei Jahre Elternzeit beantragt, wohl wissend, dass dieser Zeitraum die Restlaufzeit meines Arbeitsvertrages überschreitet. Innerhalb der Elternzeit bin ich nun Teilzeit tätig und verdiene weniger als die Hälfte a ...

Hallo Frau Bader, Im Anschluss an meine 9 jährige Elternzeit (3 Kinder jeweils mit drei Jahren Altersunterschied alle im November geboren) habe ich meine alte Arbeitsstelle in Teilzeit 6 Monate weiterführen können. Dann wurde der Betrieb altersbedingt aufgelöst. Steht mir jetzt Arbeitslosengeld 1 zu? Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!