Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich aktuell in meinem 3. Jahr Elternzeit, arbeite jedoch in Teilzeit bei meinem alten Arbeitgeber. Nun bin ich erneut schwanger, mit Geburtstermin vor Ablauf der „alten“ Elternzeit. Leider arbeite ich aktuell nur 14 Stunden wöchentlich und möchte gerne von Ihnen wissen, ob dies meinem Vorhaben die alte Elternzeit zum Mutterschutz zu beenden um das Mutterschaftsgeld von meinem vorherigen vollen Gehalt zu beziehen im Weg steht.. Im Internet habe ich nämlich gelesen dass die Wochenarbeitszeit in diesem Fall mindestens 15 Stunden betragen müsste. Stimmt das? Herzlichen Dank und viele Grüße Flitzpiepe1988
von Flitzpiepe1988 am 15.01.2020, 13:58