Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit arbeiten in Elternzeit oder Elternzeit beenden und Teilzeit arbeiten?

Frage: Teilzeit arbeiten in Elternzeit oder Elternzeit beenden und Teilzeit arbeiten?

Kristina4186

Beitrag melden

Hallo! Ich bin aktuell schwanger und erwarte in den nächsten Tagen unser erstes Kind. Plan ist, dass ich bis August nicht arbeiten gehe und Elternzeit beantrage und Basiselterngeld beziehe. Danach würde ich gerne bis März 2020 Elterngeld plus beziehen und in der Zeit 10h/Woche arbeiten gehe (da ich ein recht hohes Einkommen habe, würde ich nur so in der Zeit die vollen 900€ Elterngeld plus erhalten). Jetzt frage ich mich, ob ich bei meinem Arbeitgeber (großes Unternehmen) eher Elternzeit bis März 2020 beantrage und das 10h-Arbeiten als Arbeit in der Elternzeit beantrage oder nur Elternzeit bis August (Ende Basiselterngeld) und ab dann von Vollzeit in Teilzeit wechsele. Gibt es da Vor- und Nachteile? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich würde 2 Jahre beantragen und dann in der EZ TZ arbeiten. Zum einen haben Sie Kündigungsschutz, zum anderen haben Sie bessere Bedingungen, um die TZ auszuhandeln. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

auf jeden fall tz in ez. der kündigungsschutz endet sobald du nur in tz arbeitest. zum andren ist dein vz vertrag futsch. daher solage ez nehmen wie es geht und darin tz. :-)


mellomania

Beitrag melden

wenn du ein weiters kind erwarten solltest und der mutterschutz in der konstellation tz währen ez beginnen solltest, kannst du diese konstellation auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden um dann wieder volles mutterschaftsgeld zu erahlten vom arbeitgeber, wie vor der elternzeit. wenn du tz außerhalb der ez arbeitest, erhälst du nur diesen anteil mutterschaftsgeld


Felica

Beitrag melden

Die Daten können nicht stimmen. Entweder Basis-EG bis August oder EG Plus. Mein Rat, nimm mindestens 2 Jahre EZ ab Geburt, du weißt nicht was kommt. weder wie dein Kind drauf ist, noch wie das mit der Betreuung klappt, noch ob die Arbeitszeiten dann so passen usw. Oder willst du wirklich vorher schon wieder in VZ einsteigen und das 100% sicher? Für jeden Monat, einschließlich Mutterschutz, den du dann nicht arbeiten willst nimmst du Basis-EG. Für die Monate wo du wieder in TZ arbeiten willst dann die restlichen Monate als EG-Plus. Bedenke auch, solange du in EZ bist, auch dann wenn du arbeitest, genießt du vollen Kündigungsschutz.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...

Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...