goldloeckchen84
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Kinder, geboren 08/2012 und 10/2013. Ich bin noch bis September 2017 in Elternzeit. Vor der Elternzeit habe ich immer Vollzeit als Schichtführerin in einem Schnellrestaurant gearbeitet. Jetzt möchte ich ab Oktober diesen Jahres wieder arbeiten gehen, aber nur in Teilzeit und nur zu bestimmten Zeiten (Öffnunngszeiten Kiga). Muss mein Arbeitgeber mir da meine alte Stelle/Position auch in Teilzeit gewähren oder nicht? Ich denke, dass er das nur bei Vollzeit machen muss, mein Mann sagt andersrum. Wie siehst da aus?
Hallo, wenn es betrieblich machbar ist, muss er . Aber nicht zu bestimmten Zeiten. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wenn Teilzeit generell möglich ist, dann kann er das nicht verwehren. Nur wenn es betrieblich gar nicht geht. Du darfst nicht schlechter bezahlt werden, umgerechnet eben auf die Stunden. War der Teilzeitwunsch denn schon in der Elterngeldmeldung angegeben? Geht Schichtführerin in Teilzeit überhaupt? Deine Wunschzeiten wären reine Kulanz, an die muss der AG sich nicht halten. Wenige ermöglichen das überhaupt, aber fragen kostet nix.
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