SunnySue78
Guten Morgen, ich wüsste gerne, ob es für die Bezahlung in der Elternzeit eine Alternative gibt, so dass das Elterngeld unangetastet bleibt. Ich gehe im Juli nach der Geburt unseres ersten Kindes für ein Jahr in Elternzeit und plane, auch für das gesamte Jahr / 12 Monate Elterngeld zu beantragen, da ich bisher sehr gut verdient habe und mein Partner nur wenig (selbstständig). Nun hat mein Arbeitgeber bereits durchblicken lassen, dass er mich gerne projektbezogen in der Elternzeit in Teilzeit und Homeoffice einsetzen würde - das könnte ich mir auch gut vorstellen, allerdings nicht, wenn mir dabei ein Großteil des Elterngeldes verloren geht... Gibt es Möglichkeiten, die Teilzeitarbeit ohne Gehaltsauszahlung zu gestalten, so dass das Elterngeld in voller Höhe erhalten bleibt? Beispielsweise die Anrechnung der Arbeitszeit auf meinem Arbeitszeitkonto, von dem ich irgendwann nach der Elternzeit einen (bezahlten) Urlaub oder ein (bezahltes) Sabbatical nehmen könnte? Oder haben Sie sonst noch einen Tipp für mich? Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße
Hallo, nein, die Sozialabgaben müssen monatsgenau geleistet werden. Ich halte das tendenziell auch für strafrechtlich relevant. Liebe Grüße NB
Dojii
Ich bin mir nicht sicher, ob das nicht schon strafrechtlich relevant ist, ich wäre da sehr vorsichtig. Und ob die Sozialversicherung da mitspielt, dass du nicht sofort Abgaben zahlst für die Zeiten, in denen du aktiv arbeitest (und offiziell vom Arbeitgeber in Teilzeit gemeldet bist) glaube ich auch nicht.
SunnySue78
Hallo, genau das war die Frage bzw. meine Bedenken... rechtlich möglich oder nicht. Wahrscheinlich eher weniger. Liebe Grüße und danke schon mal für die Antwort :)
cube
Bei Freiberuflern kann man mit dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung so "tricksen". Also eben sagen Projekt ging von x - y und wird erst nach Abschluss in Rechnung gestellt. Aber du bist ja fest angestellt, da kann der AG ja schlecht sagen, er lässt dich jetzt arbeiten, bezahlt dich aber erst später (Sozialversicherung etc kommt eben auch zum Tragen). Die einzige Option die ich mir vorstellen könnte wäre die, das du dich in EZ als Freiberuflich vom AG engagieren lässt, das Projekt einen Zeitraum bis nach der EZ beansprucht und dem zu Folge die Rechnung erst später von dir ausgestellt wird. Aber selbst das wäre mit Aufwand und Unsicherheiten verbunden. Am Besten kann dir das ein Steuerberater sagen. Aber wie wäre es denn, wenn dein Partner EZ nimmt und du gehst arbeiten? Denn letztendlich geht es ja darum, wie ihr möglichst wenig Einbußen habt, oder?
SunnySue78
Hallo liebe Cube, und alle anderen :) Richtig, es geht um die finanzielle Einbuße - allerdings macht es für uns wenig Sinn, wenn mein Partner das Elterngeld beantragt, da er in den letzten zwölf Monaten kaum nennenswerte Einkünfte bzw. Gewinn hatte, ich dagegen im öffentlichen Dienst sehr gut verdient habe. Das würde also keinen Sinn machen. Freiberuflich für meinen Arbeitgeber ist eine gute Idee, ist allerdings auch die Frage ob das geht, wenn ich ja gleichzeitig noch Beschäftigte bin. Wahrscheinlich eher nicht, aber ich erkundige mich nochmal. Liebe Grüße
cube
Ist halt die Frage, wann ihr mehr habt. Wenn du dein Vollzeitgehslt bekommst und er wenig EG oder du EG (was ja nur x% vom Gehalt sind und Max 1800) und er sein geringes Einkommen. Ich würde mal durchrechnen, wo mehr bei hängen bleibt. Bzgl. Freiberuflicher Tätigkeit: erlaubt ist sie in der Elternzeit. Jedoch eben auch mit Aufwand verbunden. Ggf musst du ein Gewerbe anmelden, mit der KK reden - denn dann musst du natürlich auch dafür versichert sein etc. Auch hier ist dann die Frage, ob der Aufwand als auch die evt entstehenden Kosten sich lohnen im Vergleich zur reinen EZ durch einen von euch. Da du bei deinem AG dann arbeitest, müsste er erst die TZ in EZ ablehnen um dann eine flexible freiberufliche Tätigkeit jedoch zu genehmigen. Einfacher wäre das Konstrukt, wenn du für andere freiberuflich arbeiten würdest.
Felica
Ist doch nichts anderes wie ein Stundenkonto. Warum sollte das nicht gehen? Im Zweifel darüber einen Extra Vertrag abschließen, befristet auf die EZ und abklären wo die Freigrenzen liegen. Wegen Elterngeld. Bis zur Freigrenze darf dann dazu verdient werden. https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-arbeitszeitkonto-zulaessigkeit-und-stundenverrechnung_041707.html
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gerade folgende Situation: Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag Frau Bader, wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate? Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bezüglich Teilzeit in Elternzeit. Sowie ich weiß, darf Teilzeit in Elternzeit und die gewünschten Arbeitsstunden(z.B. 4 Stunden / Tag) nur aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber verweigert werden. Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie das mit der Arbeitszeit ist. Kan ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner