Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit als zahnmedizinische Fachangestellte

Frage: Teilzeit als zahnmedizinische Fachangestellte

Irina Frank

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Hallo ich fangen bald wider zur arbeite als zahnmedizinische Fachangestellte in Teilzeit 20 Stunden in der Woche . Meine Chefin hat gefragt ob ich Vorstellung hab wie hoch mein Lohn sein soll . Aber ich weis nicht was dazu sagen kann .


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ist das ihr alter Arbeitsplatz? Dann steht Ihnen, wenn Sie vorher Vollzeit gearbeitet haben, genau 50 % zu. Sollte es eine neue Tätigkeit sein, kann Ihnen die entsprechende Kammer Informationen zu den üblichen Höhen des Lohnes geben. Aber das muss auch Ihre Chefin entscheiden. Liebe Grüße NB


mellomania

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ist das ein neuer job? oder bei deinem AG?


zweizwerge

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Huhu, hast Du vorher in Vollzeit gearbeitet? Beim gleichen Arbeitgeber? Dann wwäre der Naormalfall anteilig, also, wenn Vollzeit 40 h, für 20 h die Hälfte. Du kannst auch argumentieren, dass Du einen Inflationsausgleich dazubekommen solltest, wenn eine länger Pause dazwischenlag. Oder wenn andere in der Zwischenzeit dort Gehaltserhöhungen hatten, kannst Du sagen, die hättest Du auch gern (natürlich anteilig). Einen Anspruch darauf hast Du meiner Meinung nach nicht. Ist vielleicht ein bisschen die Frage, wie gut Deine Verhandlungsposition ist. Das gleiche gilt natürlich, wenn du bei einem neuen AG anfängst. Dort nur noch Vorsicht, ohne Einigung über das Gehalt würde ich eine mündliche Zusage nicht als bindend ansehen. Alles Gute!


cube

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Innerhalb einer Elternzeit oder nach Beendigung der EZ? Beim alten AG oder bei einem neuen? Vorher VZ und nun TZ?


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