Mitglied inaktiv
Hallo, während meiner Schwangerschaft, habe ich mit meinem Arbeitgeber abgesprochen, das ich nach der Geburt wieder komme. Anstatt Vollzeit, anfangs erst ein paar Stunden die Woche und dann im laufe der Zeit die Stundenzahl erhöhe. Mein Arbeitgeber hat mir auch noch vor der Geburt eine Aktennotiz zu der Vereinbarung gegeben im Kleingedruckten steht auch was ".. außer bei dringend betrieblichen Gründen keine Teilzeit..". Auf Nachfrage nach dem Zusatz wurde mir gesagt, das wäre wenn die Firma Pleite gehen würde, aber ich kann mir der Teilzeitstelle sicher sein. Um die Zeit zu überbrücken wurde an meinen Platz ein neuer Mitarbeiter eingestellt, ob befristet, weiß ich nicht. Nach der Geburt habe ich regelmäßig die Firma besucht um mich auf den laufenden zu halten. Nun wollte ich die Teilzeitstelle aufnehmen und habe nur noch mit meinem Abteilungsleiter den Starttermin vereinbart. Jetzt 14 Tage vor meinem Starttermin habe ich eine Absage bekommen, mit der Aussage Teilzeit ist nicht möglich, es ist zu wenig Arbeit da. Ich darf erst wieder nach der Elternzeit kommen und dann nur Vollzeit. Der Betrieb hat 500 Beschäftigte, ich war vor der Geburt zwei Jahren dort angestellt. Was soll ich nun davon halten, was soll oder kann ich unternehmen?? Gruß tyla
Hallo, haben Sie den Antrag auf TZ nicht schriftl. gestellt? Naja, das dürfte duch die Notiz ok sein. Wenn Sie eine Zusage hatten stellt sich die Frage, ob jetzt tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegt. Ihr AG muss IHnen das schriftlich geben. Ich würde einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Gruß, NB
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Hallo, aufgrund Mutterschutz habe ich noch vorgeburtlichen Urlaub übrig. (Vollzeit; Angenommen 20 Tage) Ich möchte 2026 Teilzeit in Elternzeit starten (50%) und anschließend in 2027 regulärer Teilzeit (75%) arbeiten. Meine Frage ist: Wie/wann verfällt der Resturlaub und wie wird dieser vergütet? Laut Internet hätte ich ja 2 Jahre Zeit ...
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