Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit 14 Tage vorher abgesagt

Frage: Teilzeit 14 Tage vorher abgesagt

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, während meiner Schwangerschaft, habe ich mit meinem Arbeitgeber abgesprochen, das ich nach der Geburt wieder komme. Anstatt Vollzeit, anfangs erst ein paar Stunden die Woche und dann im laufe der Zeit die Stundenzahl erhöhe. Mein Arbeitgeber hat mir auch noch vor der Geburt eine Aktennotiz zu der Vereinbarung gegeben im Kleingedruckten steht auch was ".. außer bei dringend betrieblichen Gründen keine Teilzeit..". Auf Nachfrage nach dem Zusatz wurde mir gesagt, das wäre wenn die Firma Pleite gehen würde, aber ich kann mir der Teilzeitstelle sicher sein. Um die Zeit zu überbrücken wurde an meinen Platz ein neuer Mitarbeiter eingestellt, ob befristet, weiß ich nicht. Nach der Geburt habe ich regelmäßig die Firma besucht um mich auf den laufenden zu halten. Nun wollte ich die Teilzeitstelle aufnehmen und habe nur noch mit meinem Abteilungsleiter den Starttermin vereinbart. Jetzt 14 Tage vor meinem Starttermin habe ich eine Absage bekommen, mit der Aussage Teilzeit ist nicht möglich, es ist zu wenig Arbeit da. Ich darf erst wieder nach der Elternzeit kommen und dann nur Vollzeit. Der Betrieb hat 500 Beschäftigte, ich war vor der Geburt zwei Jahren dort angestellt. Was soll ich nun davon halten, was soll oder kann ich unternehmen?? Gruß tyla


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, haben Sie den Antrag auf TZ nicht schriftl. gestellt? Naja, das dürfte duch die Notiz ok sein. Wenn Sie eine Zusage hatten stellt sich die Frage, ob jetzt tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegt. Ihr AG muss IHnen das schriftlich geben. Ich würde einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...

Hallo, ich habe noch 15 Rest Urlaubstage, die ich in Vollzeit erarbeitet habe. Dann war ich in elternzeit und beginne nun nach der elternzeit in Teilzeit (50%) zu arbeiten.  was bedeutet das für meinen Rest Urlaub? Werden die 15 Tage entsprechend meiner jetzigen Teilzeit von 50% angepasst, also auf 30 Tage? Oder muss mein Arbeitgeber mir 15 ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!