Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Tagung während TZ in EZ

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Tagung während TZ in EZ

Car.78

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Liebe Frau Bader, ich fange in Kürze wieder an zu arbeiten (25h/ Woche TZ in EZ). In wenigen Wochen findet unsere Jahresendtagung statt. Diese dauert 5 Tage und findet im Ausland statt. Habe ich als TZ in EZ irgendwelche Rechte, daran nicht teilnehmen zu müssen und stattdessen im Büro normal zu arbeiten oder ist das individuelle Verhandlungssache? Natürlich werde ich es auch erst einmal ansprechen, ich will nur gewappnet sein, falls man die Teilnahme von mir erwartet. Ich kann und will meinen Sohn nicht knapp eine Woche abgeben. Vielen Dank, Caro H.


Mamamaike

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Hallo, keine juristische, aber eine praktische Antwort: Ich war auf einer zwingend nötigen Fortbildung in EZ, bei der mein AG meinen Mann und mein Baby mit untergebracht hat. Mein Mann hat mir das Baby dann zum Stillen vorbeigebracht bzw ich bin dann kurz rausgegangen. Vielleicht ist das ja eine Option für Dich, falls Du teilnehmen sollst. Viele Grüße


Car.78

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@Mamamaike: Dank Dir. Leider ist das auch keine Option. Baby mitbringen und im Hotel unterbringen ist nicht möglich. Dazu ist mein Mann selbst auch dort und muss sich um seine 20 Mitarbeiter kümmern, der hat dort keine freie Minute. Theoretisch könnten wir auf eigene Kosten eine dritte Person mit einfliegen lassen, im Nachbarhotel unterbringen und ich gehe dann zwischen meinem Einsätzen dort hin. Aber das kann ja nicht die Lösung sein.


cube

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Naja, die anderen MA´s in Vollzeit sind bei der Tagung ja auch länger als 8 Std pro Tag im Dienst. Von daher würde ich meinen, dass auch ein TZ-MA verpflichtet ist, an der Tagung teilzunehmen, wenn dies im Rahmen seiner Stelle notwendig/normal ist. Was steht denn evt. dazu im Vertrag? IdR gibt es ja einen Passus, in dem etwas zu Fortbildungen, Auswärtsterminen/Übernachtungen geregelt ist oder zu erforderlicher Mehrarbeit.


Car.78

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Liebe Frau Bader, es hat sich zwischenzeitlich zu meinen Gunsten erledigt. Man hat mir jetzt schon mitgeteilt, dass ich ganz oder teilweise teilnehmen kann, aber auch gar nicht, wenn es die Betreuung nicht zulässt. Dennoch danke.


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