vb123
Hallo, ich erwarte zwei größere Einmalzahlungen von meinem Arbeitgeber, einmal während des Mutterschutzes und einmal während der Elternzeit (ohne Teilzeit). Vor dem Mutterschutz bzw. der Elternzeit war ich gesetzlich pflichtversichert in allen Zweigen der SV. Von der KV habe ich die Info bekommen, dass ich während des Mutterschutzes und der Elternzeit beitragsfrei versichert bin (Familienversicherung ist nicht möglich). Werden auf diese Einmalzahlungen SV-Beiträge fällig? Da war sich die KV unsicher, ebenso die RV. Dankeschön!
Hallo, ich musste auch nachlesen. Entscheidend ist, ob Sie in dem Jahr insgesamt Lohn hatten - wenn ja, ist es beitragspflichtig Liebe Grüße NB
Dojii
Ist zwar nicht mein Gebiet, aber ich habe das hier gefunden: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/einmalzahlungen-beitragsberechnung-22-unterbrechung-der-beitragszeit_idesk_PI10413_HI3565990.html Es hängt anscheinend davon ab, wie lange du schon in Elternzeit/Mutterschutz bist und wie lange im Jahr du vorher noch normalen Lohn erhalten hast.
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