Weitblick
Sehr geehrte Frau Bader, die voran gegangenen erfolglosen ICSI-Behandlungen in Deutschland konnten wir bei der Steuererklärung einsetzen und je nach Gesamthöhe (zumutbare Sonderausgaben) wurden diese auch vom Finanzamt akzeptiert. Mit der durchgeführten Eizellenspende in Spanien haben wir tatsächlich nun seit dem letzten Jahr einen gesunden Jungen. Meine Frage nun, ist es möglich, auch diese Kosten der Behandlung komplett abzusetzen? Die Höhe würde ausreichen. Ich zweifele nur, da ja die Durchführung der Eizellenspende in Deutschland nicht erlaubt ist. Können Sie mir hier helfen? Vielen Dank im voraus. Beste Grüße Christine
Hallo, ich bin kein Steuerberater, denke aber das wird nicht gehen, bei Eizellspende in Deutschland nicht zulässig sind. Liebe Grüße, NB
Lina_100
Da die Eizellenspende hier verboten ist (aus guten Gründen) wird eine Absetzung nicht möglich sein. Es dürften aber auch die vorhergehenden Behandlungen nicht als Sonderausgaben abgezogen werden, allenfalls als auussergewohnliche Belastungen.
Lina_100
Hier ein Urteil das vielleicht zumindest Argumentationsspielraum gibt, aber eben mit dem Unterschied, dass die Samenspende nicht verboten ist: BUNDESFINANZHOF Urteil vom 16.12.2010, VI R 43/10
Sternenschnuppe
Weisst Du warum Samenspende erlaubt ist, Eizellen aber nicht ? Frage ich mich gerade. Weil EZ nur durch einen Eingriff gewonnen werden können ?
Lina_100
Ganz unterschiedliche: Der Eingriff bei der Entnahme ist nicht ungefährlich; Man will auch einen Markt verhindern, gerade weil der Eingriff nicht risikolos ist; Der SS Verlauf ist für Mutter und Kind mit erheblichen Risiken verbunden; Rechtlich ergibt sich - besonders für das Kind - das Problem, dass die Empfaengerin als biologische Mutter gilt, die sie jedoch nicht ist, das Recht auf die genetische Familie wird ausgehebelt, und natürlich auch ein Strauss an ethischen und moralischen Bewertungen, die dann jeder für sich selbst trifft.
Sternenschnuppe
Ist doch aber bei Senspende auch so. Zumindest bei Kinderwunschbehandlung gilt der Ehemann als Vater. OP etc. klar, schwerer zu erhalten als eine Samenspende.
Lina_100
Nein das ist nicht das selbe. Die eizellenempfaengerin gilt als biologische und rechtliche Mutter. Der Ehemann der nicht biologischer Vater ist gilt nur als rechtlicher Vater. Der biologische Vater - auch der Samenspender - hätte die Möglichkeit der Anfechtung. Gegen den Samenspender koennn entsprechend auch Unterhaltsforderungen geltend gemacht werden. Das kann die Spenderin nicht. umgekehrt gilt eine Leihmutter als biologische Mutter. Die Spenderin für die die SS ausgetragen wurde hätte keine Chance das Kind zu bekommen, wenn die Leihmutter es behalten möchte.
Borghagen
Hallo, absetzbar als außergewöhnliche Belastungen, nicht als Sonderausgaben. Gruss Borghagen
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