Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerklassenwechsel - wann?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Steuerklassenwechsel - wann?

wonni0404

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Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir weiter helfen. Mein Mann und ich sind momentan beide in Steuerklasse 4. Ab dem 21.05.2011 gehe ich in den Mutterschutz. Der errechnete ET ist am 2.7.11. Der Mutterschutz geht bis zum 27.08.2011. Ab dann würde ich Elterngeld beziehen. Außerdem möchte ich 2 Jahre Elternzeit nehmen. Nun möchte mein Mann in die Steuerklasse 3 gehen und ich in 5. Wann müssen wir wechseln? Zum Beginn der Mutterschutzes (wie wirkt sich das aufs Elterngeld aus?)? Oder wenn der Kleine auf der Welt ist? Oder wenn der Mutterschutz zu Ende ist ist? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bin kein Steuerberater. Mathematisch wäre es gut, erst zu Beginn der EZ zu wechseln (wegen der Berechnung EG). Ob das geht, müssten Sie auf der gemeinde fragen - ich meine, schon Liebe Grüsse, NB


Lina_100

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Hallo, ihr könnt schon zu Beginn des Mutterschutzes bzw. ab Juni wechseln, auf die Elterngeldberechnung hat das Mutterschaftsgeld bzw. der AG-Zuschuss nur insoweit Einfluss, dass es komplett angerechnet wird. Ist es weniger, wird weniger angerechnet und du erhälts evtl. schon ein paar Tage früher Elterngeld. Auch für die Mutterschutzberechnung spielt es keine Rolle, da dies nach dem Netto der letzten drei Monate berechnet wird. Ein Wechsel pro Jahr ist unproblematisch, er muss vor November erfolgen. Du solltest aber bedenken, dass die Steuerklassenwahl uU später Einfluss haben kann. Ist nicht sicher, dass du nach der Elternzeit in deinen Job zurückkehren kannst verringert sich wegen des Steuerklassenwechseld dein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Also ggf. sehr rechtzeitig (auf keinen Fall erst kurz vorher!) wieder wechseln. Beim ALG ist der Steuerklassenwechsel ohne andere Gründe gesetzlich ausgeschlossen. Liebe Grüße


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