Bangkok_Mummy
Hallo, unser Baby wird Anfang März 2016 geboren werden. Derzeit haben wir beide Steuerklasse IV. Wir wollen uns die Elternzeit und den Elterngeldbezug teilen, jeweils 7 Monate. Nun überlegen wir, ob es Sinn macht, für die Zeit der Elternzeitmonate meines Mannes (Lebensmonate 8-14) auf die Steuerklassen V(mein Mann)/III (ich) zu wechseln, um in der Zeit mein Nettoeinkommen zu erhöhen. Ist das möglich oder würde das das Elterngeld meines Mannes schmälern? Viele Grüsse und Danke.
Hallo, ob das was bringt, kann ich auf die Ferne nicht beurteilen - das EG hat damit aber nichts zu tun Liebe Grüße NB
Lina_100
Hallo, ein Steuerklassenwechsel macht nur Sinn, wenn man entweder die Lohnersatzleistungen erhöhen möchte (die Sinnhaftigkeit dieser Regelung mal dahingestellt) oder dauerhaft sonst unterjährig mehr Steuern zahlt als nötig. Abgerechnet wird ohnehin mit der Jahreserklärung. Einen bleibenden Überschuss erhält man durch die Lohnsteuerklassenwahl nicht. Das Eltergeld Ihres Mannes bliebe davon unberührt. LG
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