DancingWombat
Hallo, ich habe eine Frage bzgl. Steuerklassenwechsel zum Zwecke der Elterngeldoptimierung. Unser berechneter Geburtstermin ist der 28.9., demzufolge beginnt die Mutterschutzzeit am 18.8.. Wir haben zum 1.2. die Steuerklassen gewechselt. Vorher waren beide in IV, jetzt ist der Ehemann in V und die Ehefrau in III. Diese Steuerklassenwahl wurde getroffen, um das Elterngeld der Ehefrau zu optmieren. Der Ehemann verdient hat ein ca. doppelt so hohes Brutto wie die Ehefrau. Nach meinem Verständnis würde bei der Berechnung des Elterngeld für die Ehefrau der Monat August ausgeklammert, da hier der Mutterschutz begonnen hat. Relevant wäre dann der Zeitraum von Aug - Jul, wovon sie jeweils 6 Monate in Steuerklasse IV und 6 Monate in Steuerklasse III war. Fragen: 1. Reicht das aus, dass die Steuerklasse III 6 Monate bestand, oder sind mehr als 6 (=7) Monate notwendig? 2. Falls 7 Monate notwendig sind, lässt sich das noch retten, damit der Steuerklassenwechsel sich positiv auf das Elterngeld der Ehefrau auswirkt? 3. Welchen Einfluss hat es auf die Elterngeldhöhe, wenn das zum Feb des Folgejahres die Steuerklassen getauscht werden (Ehefrau V und Ehemann III)? Viele Grüße Sebastian
Hallo, es sind sieben Monate nötig, aber man kann auf die Ausklammerung des Mutterschutzes verzichten, dann kommt es ja hin. Wenn Ihre Frau während des Elterngeldbezuges nicht arbeitet, ist das möglich. Liebe Grüße NB
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