Hallo, wir planen ggf. noch in einem Teil des Elterngeldbezugs unseres 1. Kindes wieder schwanger zu werden. Jetzt habe ich schon verstanden, dass dann die Monate, die ich noch Elterngeld bezogen haben, rückwärts übersprungen und aus dem damaligen Gehalt mit berechnet werden. Angenommen ich würde aus dem damaligen Gehalt noch 6 Monate angerechnet bekommen, die anderen 6 Monate wären aufgrund einer verlängerten Elternzeit Null-Monate - wäre es günstig dann auch noch zu Beginn einer erneuten Schwangerschaft die Steuerklasse in III wechseln oder zählt, da es ja ausschießlich das Gehalt von damals ist, automatisch die Steuerklasse, die ich zu der Zeit damals hatte? Vielen Dank!
von steffi 234 am 18.02.2015, 23:37