Isieli
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich des Elterngeldes. Meine Tochter kam Anfang August diesen Jahres auf die Welt und ich habe nun ein Jahr Elternzeit und Elterngeld beantragt. Da ich mehr verdiene als mein Mann war ich bisher in Steuerklasse 3. Da ich nun aber Elterngeld bekomme (den Höchstsatz) mein Mann jetzt aber mehr verdient macht es ja Sinn dass er in Steuerklasse 3 wechselt. Ich möchte in meinem Jahr Elternzeit wieder schwanger werden, werde dann vermutlich noch ein halbes Jahr (je navhdem wann ich schwanger werde) nach der Elternzeit halbtags arbeiten und demnach ein viel kleineres Ausgangsgehalt haben. Wie wird nun das neue Elterngekd für mein zweites Kind berechnet? Spielen die unterschiedlichen Steuerklassen dabei eine Rolle? Was wäre wenn ich zwei Jaher Elternzeit nehmen würde, was wird dann als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind, das in diesem Zeitraum zur Welt kommen würde, herangeführt?
Hallo, wenn Sie in den entscheidenden zwölf Monaten vor der Geburt mehrere Lohnsteuerklassen hatten, wird von der Klasse ausgegangen, die in den entscheidenden zwölf Monaten vorrangig war. Liebe Grüße, NB
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