muckibu
Liebe Frau Bader, mein Mann ist Offizier bei der Bundeswehr und ich ziviel angestellt. Wir haben letztes Jahr im Oktober in Thailand geheiratet und jetzt erst die beglaubigte Apostille bekommen,sodass wir unsere Hochzeit nächste Woche eintragen lassen können. Wir haben mit dem Steuerklassenwechsel gewartet, weil wir dachten dass dieser erst mit der beglaubigten Urkunde möglich ist? In der Zeit des Wartes bin ich nun auch schwanger geworden :) Mittlerweile bin ich schon in der 17. SSW, mein ET ist am 02.11.2016. Jetzt stellen wir uns die Frage ob ein Wechsel in 3:5 überhaupt noch sinnvoll ist. Ist es möglich die Steuerklassen aufgrund der Hochzeit rückwirkend zu wechseln? Die Steuerklassen werden ja erst bei Eintragung nächste Woche an das Finanzamt übermittelt. Aktuell sind wir beide noch in der 1. Besteht die Möglichkeit dass das Standesamt oder Bürgeramt gleich die 3 und 5 übermittelt? Ich hoffe Sie können uns helfen. Herzliche Grüße
Hallo, rückwirkend geht nicht, zumal die Ehe vorher nicht anerkannt war. Für das EG zählt die Lohnsteuerklasse, die man in den letzetn 12 Mo vor der Geburt (ohne MG-Monate) länger hatte. Liebe Grüße NB
Behnke
Steuerklassen können nicht rückwirkend gewechselt werden. Dieser wäre bei Ihnen erst ab 6/2016 möglich. Für die Elterngeldberechnung wird die Steuerklasse berücksichtig, die überwiegt, also mindestens 7 Monate eingetragen war. Da aber die Mutterschutzfristen nicht berücksichtigt werden, weil der Mutterschutzlohn kein Einkommen im Sinne des Elterngeldes ist, wird ab Beginn des Mutterschutzes rückwärts gerechnet. Grds. kann man zwar die Monate des Mutterschutzes ausklammern lassen, d.h. man verzichtet auf die den Lohn der in die Mutterschutzmonate fällt, aber nimmt dafür die bessere Steuerklasse mit (muss man sich ausrechnen, was lohnender ist). In Ihrem Fall dürfte der Steuerklassenwechsel keine Auswirkungen mehr haben.
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