brandy456
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist voll berufstätig (LSt-Kl. 3), ich war nach der Elternzeit kurzfristig arbeitslos und bin jetzt nur noch geringfügig beschäftigt (400-EUR-Job). Kann ich eine Steuererklärung abgeben? Bisher haben wir immer eine gemeinsame gemacht. Oder darf ich das nicht mehr? Ist es wohlmöglich auch eher nachteilig für uns? Vielen Dank für Ihre Rat.
Hallo, üblicherweise ist es am günstigsten, wenn man sich zusammen veranlagen lässt. Hier können jedoch im Einzelfall Ausnahmen bestehen. sie geben dann eine gemeinsame Einkommensteuererklärung ab. Liebe Grüße NB
CKEL0410
Du zahlst keine Steuern! Du wirfst einfach in der gemeinsamen angegeben aber trägst nichts ein.
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Hallo, ich bekomme noch 3 Monate Elterngeld, Basiselterngeld für 1 Jahr. Wenn ich mir etwas kurzfristig dazu verdienen will, wird dann bei einer geringfügigen Beschäftigung was abgezogen? Wie wäre es mit einer kurzfristigen Beschäftigung? Wie viel Prozent würden wenn abgezogen? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, das Mutterschaftsgeld und Elterngeld muss ich ja meines Wissens nach in unserer Steuerklärung angeben. Bekomme ich hier von der Elterngeldstelle und Krankenkasse noch eine genaue Info mit der Höhe der erhaltenen Leistungen für das Jahr 2019? Das Mutterschaftsgeld ist ja noch leicht nachzuvollziehen, aber beim Elterngeld kr ...
Seit Januar 2020 beziehe ich Elterngeld und bin noch in Elternzeit, habe davor noch gearbeitet bzw. war von Juni 2019 bis Dezember 2019 krank geschrieben. Mein Mann war bis Ende Februar 2020 noch berufstätig und wurde gekündigt, ab August fällt er ins Hartz IV. Das Elterngeld unterliegt ja den Progressionsbehalt, müssen wir dennoch 2021 steuern ma ...
Hallo, vielleicht können sie mir helfen. Ich bin grade dabei meine Steuererklärung zu machen und muss nun mein Elterngeld mit angeben aber ich weiß nicht welchen Betrag ich angeben muss. Auf meinem Bescheid ist eine Gesamtsumme aber das ist nicht der Betrag den ich ausbezahlt bekommen habe. Denn ich habe ja schon Beträge von meiner Lohnsteuerbesch ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich frage für eine Freundin. Sie wurde Mitte Februar 2024 von ihrem Ehemann verlassen und er ist in eine eigene Wohnung gezogen. Seit vielen Jahren bis dato ist er erwerbstätig, sie ist nicht erwerbstätig, sondern kümmert sich Vollzeit um die Erziehung mehrerer gemeinsamer Kinder, welche natürlich auch bei ihr im Hausha ...
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