Thayet
Sehr geehrte Frau Bader, das Internet konnte mir leider bei meiner Frage nicht wirklich weiter helfen. Deswegen wende ich mich an Sie. Ich bin Physiotherapeutin und wie ihnen sicher bekannt ist, herrscht in diesem Beruf ein deutlicher Fachkräftemangel. Nun habe ich einen Anruf bekommen, von einer anderen Praxis, in der ich NICHT!!! angestellt bin. Dort ist eine der Kolleginnen nun auch Schwanger und darf wohl nicht mehr arbeiten. Also haben die gefragt, ob ich denen, und sei es nur für ein paar wenige Stunden, aushelfen könnte. Allerdings meine ich im Hinterkopf zu haben, das man im ersten Jahr Elternzeit gar nicht arbeiten darf, und erst ab dem Zweiten maximal auf Minijob Basis. Stimmt das? Oder Irre ich mich da? Dürfte ich kurzzeitig aushelfen im ersten Jahr meiner Elternzeit? Und wäre das rechtlich gegenüber meinem eigentlichen Arbeitgeber überhaupt in Ordnung? Meine Elternzeit beträgt zwei Jahre und gerade bin ich noch im ersten Jahr. Viele Grüße und schon mal vielen Dank im voraus.
Hallo, Sie dürfen mit Zustimmung des alten AG auch im ersten Jahr arbeiten, der Lohn wird aber auf das EG angerechnet (einen Rechner finden Sie beim Ministerium www.bmfsfj.de). Da muss man mal durchrechnen, ob man besser EG Plus nimmt. Grundsätzlich darf man in der EZ bis zu 32 Std/ Wo. arbeiten. Liebe Grüße NB
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Ich habe bei meinem AG die volle Zeit von 3 Jahren Elternzeit beantragt. Da ich nicht familienversichert bin, möchte ich die Zeit ohne KV-Beitrage voll nützen. Mein Elterngeld ist zum 1. Geburtstag meines Sohnes bereits ausgelaufen. Nun möchte ich gerne bei meinem bisherigen AG geringfügig oder kurzfristig arbeiten. Ist das möglich?
Hallo frage steht ja schon oben. Wenn mein AG mir selber aber keine Arbeit anbieten kann. Danke :)
Hallo Frau Bader, ich bin gerade in Elternzeit mit meinem zweiten Kind (Kim geb.: 01.12.14, erstes Kind:Noah geb. 24.4.12, Elternzeit bis 6.6.18) und beziehe für sie noch zwei Jahre Elterngeld. Ich bekomme aber nur den Mindestsatz von 300€ (bzw. habe ich es halbiert und bekomme zwei Jahre monatlich jeweils 150€) da ich zwischen den beiden Kinder ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit 2011 bin ich in einem großen Lebensmitteldiscounter auf 50Prozent beschäftigt. Im August 2015 habe ich aufgrund einer komplizierten Schwangerschaft ein BV bekommen, im Januar 2016 kam das Kind zur Welt. Ich habe drei Jahre Elternzeit gewählt, also bis Januar 2019. Im August diesen Jahres habe ich wieder angefangen in ...
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Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
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