Thayet
Sehr geehrte Frau Bader, das Internet konnte mir leider bei meiner Frage nicht wirklich weiter helfen. Deswegen wende ich mich an Sie. Ich bin Physiotherapeutin und wie ihnen sicher bekannt ist, herrscht in diesem Beruf ein deutlicher Fachkräftemangel. Nun habe ich einen Anruf bekommen, von einer anderen Praxis, in der ich NICHT!!! angestellt bin. Dort ist eine der Kolleginnen nun auch Schwanger und darf wohl nicht mehr arbeiten. Also haben die gefragt, ob ich denen, und sei es nur für ein paar wenige Stunden, aushelfen könnte. Allerdings meine ich im Hinterkopf zu haben, das man im ersten Jahr Elternzeit gar nicht arbeiten darf, und erst ab dem Zweiten maximal auf Minijob Basis. Stimmt das? Oder Irre ich mich da? Dürfte ich kurzzeitig aushelfen im ersten Jahr meiner Elternzeit? Und wäre das rechtlich gegenüber meinem eigentlichen Arbeitgeber überhaupt in Ordnung? Meine Elternzeit beträgt zwei Jahre und gerade bin ich noch im ersten Jahr. Viele Grüße und schon mal vielen Dank im voraus.
Hallo, Sie dürfen mit Zustimmung des alten AG auch im ersten Jahr arbeiten, der Lohn wird aber auf das EG angerechnet (einen Rechner finden Sie beim Ministerium www.bmfsfj.de). Da muss man mal durchrechnen, ob man besser EG Plus nimmt. Grundsätzlich darf man in der EZ bis zu 32 Std/ Wo. arbeiten. Liebe Grüße NB
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zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit, arbeite jedoch geringfügig bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger und werde Ende April in Mutterschutz gehen. Bekomme ich dann mein Gehalt weiter für die 16 Wochen, da ich arbeite, oder ist das für diese Zeit gestrichen aufgrund der ELternzeit? Vielön Dank für eine klären ...
Ich habe bei meinem AG die volle Zeit von 3 Jahren Elternzeit beantragt. Da ich nicht familienversichert bin, möchte ich die Zeit ohne KV-Beitrage voll nützen. Mein Elterngeld ist zum 1. Geburtstag meines Sohnes bereits ausgelaufen. Nun möchte ich gerne bei meinem bisherigen AG geringfügig oder kurzfristig arbeiten. Ist das möglich?
Hallo frage steht ja schon oben. Wenn mein AG mir selber aber keine Arbeit anbieten kann. Danke :)
Hallo Frau Bader, ich bin gerade in Elternzeit mit meinem zweiten Kind (Kim geb.: 01.12.14, erstes Kind:Noah geb. 24.4.12, Elternzeit bis 6.6.18) und beziehe für sie noch zwei Jahre Elterngeld. Ich bekomme aber nur den Mindestsatz von 300€ (bzw. habe ich es halbiert und bekomme zwei Jahre monatlich jeweils 150€) da ich zwischen den beiden Kinder ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit 2011 bin ich in einem großen Lebensmitteldiscounter auf 50Prozent beschäftigt. Im August 2015 habe ich aufgrund einer komplizierten Schwangerschaft ein BV bekommen, im Januar 2016 kam das Kind zur Welt. Ich habe drei Jahre Elternzeit gewählt, also bis Januar 2019. Im August diesen Jahres habe ich wieder angefangen in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
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