Geringfügig Arbeiten während dem ersten Jahr meiner Elternzeit?!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Geringfügig Arbeiten während dem ersten Jahr meiner Elternzeit?!

Sehr geehrte Frau Bader, das Internet konnte mir leider bei meiner Frage nicht wirklich weiter helfen. Deswegen wende ich mich an Sie. Ich bin Physiotherapeutin und wie ihnen sicher bekannt ist, herrscht in diesem Beruf ein deutlicher Fachkräftemangel. Nun habe ich einen Anruf bekommen, von einer anderen Praxis, in der ich NICHT!!! angestellt bin. Dort ist eine der Kolleginnen nun auch Schwanger und darf wohl nicht mehr arbeiten. Also haben die gefragt, ob ich denen, und sei es nur für ein paar wenige Stunden, aushelfen könnte. Allerdings meine ich im Hinterkopf zu haben, das man im ersten Jahr Elternzeit gar nicht arbeiten darf, und erst ab dem Zweiten maximal auf Minijob Basis. Stimmt das? Oder Irre ich mich da? Dürfte ich kurzzeitig aushelfen im ersten Jahr meiner Elternzeit? Und wäre das rechtlich gegenüber meinem eigentlichen Arbeitgeber überhaupt in Ordnung? Meine Elternzeit beträgt zwei Jahre und gerade bin ich noch im ersten Jahr. Viele Grüße und schon mal vielen Dank im voraus.

von Thayet am 19.09.2023, 10:58



Antwort auf: Geringfügig Arbeiten während dem ersten Jahr meiner Elternzeit?!

Hallo, Sie dürfen mit Zustimmung des alten AG auch im ersten Jahr arbeiten, der Lohn wird aber auf das EG angerechnet (einen Rechner finden Sie beim Ministerium www.bmfsfj.de). Da muss man mal durchrechnen, ob man besser EG Plus nimmt. Grundsätzlich darf man in der EZ bis zu 32 Std/ Wo. arbeiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.09.2023



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