Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie hoch ist der Mutterschutzlohn bei AV Wechsel zu Geringfügig

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie hoch ist der Mutterschutzlohn bei AV Wechsel zu Geringfügig

Holziela

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Hallo, Ich hätte gern gewusst, ob die Regelung mit den drei Durchschnittsmonaten von vor der Schwangerschaft auch angewendet werden muss, wenn ein geringfügiger AV kurz vor Bekanntgabe der Schwangerschaft entstand. Davor endete ein normaler AV durch Befristung (beim gleichen AG). Jedoch bin ich aus der Geringfügigkeit bis zum Einsetzen der BV heraus gefallen, da ich ständig Überstunden erarbeitet habe. Seit der BV wird nur noch das geringfügige Grundgehalt als Brutto genommen. Die Dame aus der Lohnbuchhaltung meinte, das kenne sie nicht anders und ich erarbeite ja keine Überstunden mehr. Das mit dem Mutterschutzlohn verwechselte sie ständig mit dem Mutterschaftsgeld. In den drei Monaten vor der Schwangerschaft war ich in einem normalen AV angestellt. Ich hoffe, Sie können mir helfen. LG


Holziela

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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Da die Überstunden durch Krankenvertretung entstanden sind, müssen die dann auch mit eingerechnet werden? Andernfalls würde ja nur das Grundgehalt übrig bleiben. Lg


KielSprotte

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Wie Frau Bader schon schrieb, bekommst du das was du auch ohne BV bekommen hättest. Bei einem Minijob-Vertrag dann halt das Minijob-Gehalt. Eine begrenzte Krankheitsvertretung aus der Vergangenheit hat damit nichts zu tun. Durchschnitt der letzten 3 Monate zählt bei schwankendem Einkommen (Abrechnung nach gel. Std.). Achtung: Durch den Minijob hast du keine Krankenversicherung – kannst du bei deinem Mann in die Familienversicherung?


Holziela

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Hallo KielSprotte, das ist alles sehr verwirrend. Das Grundgehalt wird jetzt nicht als geringfügig abgerechnet, sondern als normales Gehalt. Dementsprechend sind mehr Abzüge vorhanden. Die Lohnbuchhaltung meinte, dass sie es deshalb so machen, damit ich krankenversichert bleibe. Eine Familienversicherung bei meinem Mann wäre allerdings nicht das Problem. Zumindest weiß ich jetzt, dass alles wohl ordentlich abläuft. Lg


KielSprotte

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??? DAS verstehe ich nun wiederum nicht. Wie hoch ist denn dein Grundgehalt? Wenn es bis zu 450,-- Euro / Monat sind, MUSS dein Betrieb dich geringfügig abrechnen. Nicht das die Personalerin dir einen Gefallen tun will und nachträglich wird die Abrechnung (spätestens bei einer Betriebsprüfung) beanstandet und alles muss rückabgewickelt werden....


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