Anjamax
unser sohn ist am 23.11.2010 geboren. leider haben wir keinen kindergartenplatz bekommen und mußten ihn daher bei einer großtagespflege anmelden, da ich wieder das arbeiten, nach 3jahren elternzeit, anfange. ein kindergartenplatz würde für die bestimmte zeit, im monat 98€ kosten. der platz in der großtagespflege kostet uns mit mittagessen ca 500€!! mu§ ich dies hinnehmen? kann ich den differenzbetrag einfordern? laut gesetzesvorschlag ist ab 1.10.13 eine staatliche teilübernahme möglich. hier hat die gro§tagesstätteleitung noch keine bestätigung! lg schultze
Hallo, wenn die Einrichtung nicht anerkannt ist, geht es nicht. Sonst werden die Kosten zT übernommen Liebe Grüsse, NB
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Wir haben unseren Sohn für einen Kindergarten (U3) der Stadt X angemeldet. Hier arbeiten wir beide und hier wohnen auch seine Großeltern. Wir selber wohnen aber in Stadt Y. wir für unseren Sohn einen Zweitwohnsitz bei den Großeltern angemeldet (also Stadt x) . Jetzt haben wir auch die Zusage von unserem wunschkindetgarten in Stadt x bekommen. Nun h ...
Guten Tag Frau Bader, da es sich herauszeichnet, dass mein 3jähiges Kind dieses Jahr keinen Kindergartenplatz bekommen wird, möchte ich wissen, was man als Elternteil nun machen kann, was die möglichen Szenarien sind, die einen erwarten, wie wir alles richtig machen bei den Formalitäten. Sobald wir die endgültige Absagebescheinigung vom Jugend ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Tochter wird am 19.11.2021 3 Jahre alt und wir haben immer noch kein Kindergartenplatz. Wir haben uns fast überall in Friedrichshafen beworben, bekommen aber nur Absagen. Können sie uns da weiterhelfen ?
Mein Sohn geht nun schon zwei Jahren in einen Kindergarten jedoch nicht in dem Ort wo wir wohnen. Nun bekam ich heute einen Brief das es im nächsten Jahr zu viele Kinder für zu wenig Plätze sind. Kann es nun passieren das mein Sohn nicht mehr in diesen kiga gehen kann?
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Sehr geehrte Frau Bader, wir haben eine Platzzusage für einen Kindergartenplatz erhalten (Kind Ü3). Es handelt sich um eine städtische Einrichtung. Es ist ein Vormittagsplatz. Nun bin ich erneut schwanger. Zu Beginn des Kindergartenjahres arbeite ich noch und bin ab Nov. in Mutterschutz. Darf ich den Platz behalten und muss ich dem Kindergarte ...
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