Frage: Kindergartenplatz Zweitwohnsitz.

Wir haben unseren Sohn für einen Kindergarten (U3) der Stadt X angemeldet. Hier arbeiten wir beide und hier wohnen auch seine Großeltern. Wir selber wohnen aber in Stadt Y. wir für unseren Sohn einen Zweitwohnsitz bei den Großeltern angemeldet (also Stadt x) . Jetzt haben wir auch die Zusage von unserem wunschkindetgarten in Stadt x bekommen. Nun habe ich allerdings Angst, dass das Jugendamt nicht bezahlt und wir somit keinen Platz haben. Wir wohnen in NRW falls das noch wichtig ist. Bezahlt das Jugendamt auch bei Zweitwohnsitz?

von Kayaya am 15.02.2021, 08:43



Antwort auf: Kindergartenplatz Zweitwohnsitz.

Hallo, einen Anspruch haben Sie beim Erstwohnsitz. Es kann aber gehen, wenn die Gemeinden sich einigen und die eine die Kosten in der anderen übernimmt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2021



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