Karlafrodo
Hallo Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt am 6.2.(19.03. ist ET), am 5.2., also einen Tag vorher, werde ich zur Überwachung von Komplikationen stationär im Krankenhaus aufgenommen. Der Kaiserschnitt erfolgt - sofern alles wie geplant verläuft - 3 Wochen nach der Aufnahme. Die 3 MuSchu Wochen zwischen KS und geplanter Entbindung darf ich ja nach der Geburt nehmen, richtig? Was ist mit den 3 Wochen des stationären Krankenhausaufenthalts? Gehören die in jedem Fall zum Mutterschutz? Danke und herzliche Grüße karlafrodo
Hallo, verstehe die Frage nicht. 6 Wo. vor u 8/12 Wo nach der Geburt ist Mutterschutz. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Klar, bist dann im Mutterschutz im KH.
Karlafrodo
Ich hatte gehofft, dass das als Krankschreibung zählt und ich die Zeit vom Mutterschutz auch noch hinten anhängen kann :-)
Sternenschnuppe
Das eine hat doch mit dem andren nix zu tun.
Sternenschnuppe
Die 3 Wochen Krankenhaus auch noch als zusätzlichen Mutterschutz ersetzt haben.
Mitglied inaktiv
Ich verstehen die Frage nicht. Du gehst einen Tag vor Mutterschutz erst ins KH. D.h. Dein KH Aufenthalt liegt doch eh schon komplett im MS. Doppelt bekommst du die Zeit nicht. Falls Dein Kind dann ein Frühchen wird, verlängert sich Dein MS deswegen. Ist mir nicht klar, wo du nochmal drei extra Wochen sehen willst. LG Lilly
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