Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

stationärer Krankenhausaufenthalt während Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: stationärer Krankenhausaufenthalt während Mutterschutz

Karlafrodo

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Hallo Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt am 6.2.(19.03. ist ET), am 5.2., also einen Tag vorher, werde ich zur Überwachung von Komplikationen stationär im Krankenhaus aufgenommen. Der Kaiserschnitt erfolgt - sofern alles wie geplant verläuft - 3 Wochen nach der Aufnahme. Die 3 MuSchu Wochen zwischen KS und geplanter Entbindung darf ich ja nach der Geburt nehmen, richtig? Was ist mit den 3 Wochen des stationären Krankenhausaufenthalts? Gehören die in jedem Fall zum Mutterschutz? Danke und herzliche Grüße karlafrodo


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verstehe die Frage nicht. 6 Wo. vor u 8/12 Wo nach der Geburt ist Mutterschutz. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Klar, bist dann im Mutterschutz im KH.


Karlafrodo

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Ich hatte gehofft, dass das als Krankschreibung zählt und ich die Zeit vom Mutterschutz auch noch hinten anhängen kann :-)


Sternenschnuppe

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Das eine hat doch mit dem andren nix zu tun.


Sternenschnuppe

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Die 3 Wochen Krankenhaus auch noch als zusätzlichen Mutterschutz ersetzt haben.


Mitglied inaktiv

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Ich verstehen die Frage nicht. Du gehst einen Tag vor Mutterschutz erst ins KH. D.h. Dein KH Aufenthalt liegt doch eh schon komplett im MS. Doppelt bekommst du die Zeit nicht. Falls Dein Kind dann ein Frühchen wird, verlängert sich Dein MS deswegen. Ist mir nicht klar, wo du nochmal drei extra Wochen sehen willst. LG Lilly


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