Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sozialversicherung in der Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sozialversicherung in der Elternzeit

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Hallo, ich habe zwei Kinder, das 2. ist in der 3jährigen Eltenzeit des 1.Kindes gekommen und hat somit die 3 Jahre Elternzeit um 7 Monate verkürzt. Mein Arbeitgeber hat jetzt der Übertragung bzw. das Anhängen dieser 7 Monate zugestimmt. Nun sagt meine Krankenkasse aber dass das Arbeitsrechtlich ok ist, aber sozialversicherungsrechtlich nicht und ich bin nur pflichtversichert bis zum Ende der Elternzeit des 2.Kindes. Das bedeutet für mich, wenn mein 2.Kind 3 Jahre ist soll ich in die Familienversicherung meines Mannes wechseln. Aber ich denke man ist in der ganzen Zeit(auch bei Übertragungen/Dranhängen) renten, kranken und arbeitslosenversichert? Danke für ihre Antwort und liebe Grüsse marynex


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das habe ich schon häufiger von Forums-Besucherinnen gehört, ich finde diese Einschränkung aber nicht im Gesetz. Fragen Sie doch mal bei der KK, wo die sich das herholen. Liebe Grüsse, NB


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