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Hallo, ich habe zwei Kinder, das 2. ist in der 3jährigen Eltenzeit des 1.Kindes gekommen und hat somit die 3 Jahre Elternzeit um 7 Monate verkürzt. Mein Arbeitgeber hat jetzt der Übertragung bzw. das Anhängen dieser 7 Monate zugestimmt. Nun sagt meine Krankenkasse aber dass das Arbeitsrechtlich ok ist, aber sozialversicherungsrechtlich nicht und ich bin nur pflichtversichert bis zum Ende der Elternzeit des 2.Kindes. Das bedeutet für mich, wenn mein 2.Kind 3 Jahre ist soll ich in die Familienversicherung meines Mannes wechseln. Aber ich denke man ist in der ganzen Zeit(auch bei Übertragungen/Dranhängen) renten, kranken und arbeitslosenversichert? Danke für ihre Antwort und liebe Grüsse marynex
Hallo, das habe ich schon häufiger von Forums-Besucherinnen gehört, ich finde diese Einschränkung aber nicht im Gesetz. Fragen Sie doch mal bei der KK, wo die sich das herholen. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Oktober im Mutterschutz und mittlerweile in der Elternzeit. Mein Arbeitgeber möchte mir diesen Monat (Februar) einen Bonus für 2015 zukommen lassen. Da dies als Einmalzahlung nicht mit dem Elterngeld nicht verrechnet wird, ist dies schon mal sehr gut, aber wenn ich richtig informiert bin, würde in meinem ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Mein Elternzeit endet bald. Ich werde dann von meiner Teilzeit in Elternzeit in einen Brücken -Teilzeitvertrag wechseln. Das ist alles schon geklärt und unterschrieben. Nun habe ich unter der Hand erfahren, dass die Firma meinen Bereich bald umstrukturieren möchte und dabei Stellen abbauen will. Ich leite diesen Bereich. Er soll mit einem ander ...
Hallo Frau Bader. Die Antwort auf meine letzte Frage hat mich verunsichert, weswegen ich bei der Elterngeldstelle vor Ort nachgefragt habe. Sie schrieben, dass nur noch ein Monat parallel Elternzeit genommen werden darf. Die Info der EG Stelle war, dass die Elternzeit genommen werden darf, wie man will und nur das Elterngeld dabei eine Roll ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
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Guten Tag, meine Frage wäre folgende: ich wurde in einem befristeten Arbeitsverhältnis schwanger und hatte sofort Beschäftigubgsverbot... habe in dem Beschäftigungsverhältnis keine Elternzeit nach der Geburt genommen sondern habe meinen Urlaub aufgebraucht.... zum 01.01.25 wurde das Arbeitsverhältnis beendet und habe erst dann das Elterngeld ...
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Hallo, ich habe eine Frage zur Elternzeit. K1 ist geboren 2021, hatte zwei Jahre Elternzeit und dann wieder gearbeitet. Also noch ein Jahr EZ übrig K2 ET Mai. Ich möchte zwei Jahre EZ von Kind 2 nehmen und das eine übrige Jahr von Kind 1. Dann habe ich ja noch ein Jahr übrig von K2. Wie teile ich das am besten meinem AG mit? Gleichz ...
Hallo, ich bin etwas durcheinander ich habe im April meiner Chefin bescheidgegeben das ich erneut schwanger bin, bin aber derzeit noch in EZ bis zum 31.5. Mein FA hat mir ein BV gegeben auf bitte von meiner Chefin ab dem 07.03 also dem tag an dem wir das erste mal bei der FA waren und die Ss bestätigt bekommen haben. Wie ist das jetzt sollte ich ...
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