Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld

Mitglied inaktiv

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Hallo. Ich bin Mutter von 3 kleinen Kindern - 5, 4, 2 Jahre - und lebe seit einigen Monaten von meinem Mann getrennt. Da die Unterhaltszahlungen meines Mannes nicht zum leben reichen muste ich einen Antrag Beim Sozialbüro stellen. Dort sagte man mir, ich müsse einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, da es keine Sozialhilfe mehr gäbe. Nun bin ich jedoch noch angestellt und befinde mich ncoh bis einschließlich November 2007 in Elternzeit. Eine Bekannnte meinte das ich somit Antrag auf Sozialleistung stellen müsse. Was ist nun richtig?


Mitglied inaktiv

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Hallo, es ist so, dass es Sozialhilfe nicht mehr gibt. Du mußt einen Antrag auf ALG2 stellen, auch wenn Du in Elternzeit bist. Bei mir war es genauso. Bis zum 3. Lebensjahr Deines Kindes bist Du ja auch nicht verpflichtet Arbeit anzunehmen. LG Sibs


Mitglied inaktiv

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In vielen Gemeinden/Städten sind ALGII und Sozialgeld eins. Du musst also wirklich einen ANtrag auf HartzIV stellen, dort musst du nur mit angeben dass du noch in ELternzeit bist, dann must du auch keine Arbeit annehmen. LG


Mitglied inaktiv

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würde dir auch empfehlen einen antrag zu stellen. ein harken beim alg 2 ist das der unterhalt so wie das kindergeld mit angerechnet wird. außer das erziehungsgeld das zählt extra für sich.


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