Liebe Frau Bader, wie unten schon "angedroht", muss ich noch einen Punkt aufführen. In meiner unten genannten Frage konnten Sie mir ja schon enorm weiterhelfen! Nun hatte ich aber vergessen zu erwähnen, dass ich bis zum 31.08. noch bei einem anderen Arbeitgeber angestellt war, bei dem ich am gleichen Tag gekündigt hatte, an dem ich auch den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hatte (28.06.). Sprich: Kündigung und neuer Vertrag waren defintiv VOR Beginn der Schwangerschaft, ABER: angestellt war ich noch bei meinem alten Arbeitgeber als ich schon schwanger war. Verändert das jetzt irgendwas zwischen AN - AG-Verhältnis? Ist das alles gar nicht so verworren, wie es mir scheint, und ich zerbreche mir unnötig den Kopf? Oder ist es doch reichlich kompliziert? Viele Grüsse Maria
Mitglied inaktiv - 26.09.2006, 12:38