Mitglied inaktiv
Ich habe mal eine frage, und zwar wie ist das , kann man schon in der Schwangerschaft zum Jugendamt gehen, und klären lassen ob man geteiltes sorgerecht haben will? und wenn ja und man sich dann doch irgendwie trennt oder so, kann man es dann wieder rückgängig machen? oder wird das schwer? über antwort wöre ich sehr dankbar Liebe Grüße Ina
Hallo, so ist es. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Du kannst schon vor der Geburt zum Jugenamt gehen (am besten und schnellsten zusammen9 und die gemeinsame elterliche Sorge vereinbaren. Wenn Ihr gem. Sorgerecht haben wollt, würde ich Euch sogar dazu raten, nach der Geburt gibt es wichtigeres! Bei einer Trennung muß man vor das Familiengericht gewhen und auf Erteilung der alleinigen elterlichen Sorge klagen, anders geht das nicht, auch wenn sich beide Eltern einig sein sollten. Désirée IANAL!
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