Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich das gemeinsame Sorgerecht vor der Geburt annulieren

Frage: Kann ich das gemeinsame Sorgerecht vor der Geburt annulieren

nicki01

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Guten Tag Frau Bader, Ich bin derzeit in der 35. Woche schwanger und habe vor einer woche mit dem Kindsvater zusammen auf dem Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung und das gemeinsame Sorgerecht unterzeichnet. Ich lebe seit einem halben Jahr vom Kindsvater getrennt, da er schon mehrfach mir gegenüber gewalttätig geworden ist. Wir haben schon ein gemeinsames Kind mit gemeinsamem Sorgerecht, sind aber nicht verheiratet. Der Grund, warum ich diesmal dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmte war einzig, da laut neuer gesetzl. Regelung wohl auch unverheiratete Väter prinzipiell das gem. Saorgerecht erstreiten können. Kann ich das gem. Sorgerecht nun noch pränatal annulieren?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt ja keine neuen Tatsachen. nein, können Sie nicht mehr ändern. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nein. Erklärt ist erklärt.


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