Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht und Abstillen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sorgerecht und Abstillen

Titounet

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Der Vater meines 21 Monate alten Sohnes und sein Anwalt möchten mich zwingen, abzustillen, um ein geteiltes Sorgerecht zu erwirken, wo das Kind bei jedem Elternteil die Hälfte der Zeit verbringt. Beim 1. Gerichtstermin schien die Richterin auch der Ansicht, dass es "so grosses" Kind nicht mehr gestillt werden muss. Ich weiss nicht, wie ich dies meinem Kind erklären kann, dass ich es nicht mehr stillen darf. Er wird es vehement einfordern und sehr frustriert und enttäuscht sein. Der Gedanke bricht mir das Herz. Meiner Ansicht nach ist dies alles andere als auf das Kindswohl ausgerichtet, zumal da ich dem Vater ein sehr umfassendes Besuchsrecht einräumen würde, allerdings eben vorerst ohne Übernachtungen, da ich sonst Abstillen müsste. Ist dies rechtlich wirklich zulässig? Und gibt es irgendetwas, das ich tun kann, um dem entgegenzuwirken?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, geteiltes Sorgerecht = Wichtige Entscheidungen werden gemeinsam getroffen Umgangsrecht = Das Kind darf den Vater regelmäßig sehen. Hierum geht es. Es kommt darauf an, wie gut die Beziehung der beiden zueinander ist. Scheinbar sehr eng, denn sonst würde das Gericht nicht das Wechselmodell befürworten. Und dann kann dem das Stillen nicht entgegenstehen. Stillen Sie ihn doch, wenn er bei Ihnen ist, ansonsten ist es ja nicht lebensnotwendig und er wird die Zeit ohne auch gut überstehen. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Ich verstehe deine Logik nicht. Du musst doch nicht abstillen. Wenn dein Sohn bei dir ist, stillst du, wenn er bei seinem Vater ist, wird er nicht gestillt. Das wird hart dein Kind, aber sicher nicht schwerer, als wenn du ihm die Brust verweigerst Wenn du nicht abstillen möchtest, kannst du in der Zwischenzeit abpumpen. Evtl. stillt sich dein Sohn in dieser Woche auch beim Vater selbst ab. Seid ihr eigentlich schon lange getrennt der Vater und du? Will er jetzt erst das gemeinsame Sorgerecht oder hat er das schon, und du meinst das Wechselmodell. Vielleicht kannst du auch damit argumentieren, dass der Vater und du, als ihr noch eine Beziehung hattet, beschlossen habt, das Kind entscheiden zu lassen, wann es nicht mehr gestillt werden möchte. Meinst du, es geht bei dem ganzen Streit darum, dass er tatsächlich möchte, dass er sich um das Kind kümmern kann, oder steckt was anderes dahinter. LG luvi


Titounet

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Besten Dank für die Auskunft. Das Gericht hat bislang noch nichts befürwortet, es handelt sich um eine erste Schlichtungssitzung. Eine Entscheidung wird erst im Laufe der nächsten Monate getroffen. Die Beziehung ist nicht sehr eng. In den ersten 6 Monaten hat sich der Vater gar nicht um das Kind gekümmert, ab dem immer mehr. Momentan spielt er durchschnittlich 2 Stunden pro Tag mit ihm und passt einen ganzen Tag die Woche auf ihn auf, wenn ich arbeite, den Rest der Zeit ist das Kind bei mir. Bzgl. der Terminologie entschuldige ich mich, wir wohnen in der französischen Schweiz und ich bin die Begrifflichkeiten auf Französisch gewohnt, es geht um eine eventuelle "garde alternée". Die "autorité parentale" (die dann wohl dem deutschen Sorgerecht entspricht) ist gemeinsam. Bzgl. nur stillen, wenn er bei mir ist - das wird 1-2 Wochen lang funktionieren, aber spätestens nach einigen Wochen, wo wir jeweils 3-4 Tage getrennt wären, wird das nicht mehr möglich sein


Terkey235

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Du lebst in der Schweiz. Frau Bader kann aber nur Aussagen zum Recht in Deutschland machen. Das hätte sie sicherlich auch so kommuniziert, wenn sie die Info vorher gehabt hätte. In einem deutschen Forum wirst du keine Antwort für rechtliche Belange in der Schweiz bekommen. Da wäre es wirklich ratsam, sich vor Ort beraten zu lassen. Viel Erfolg und alles Gute, terkey


ZoeSophia

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Naja, ich finde deine Aussage, du dürftest das Kind nicht mehr stillen nicht ganz korrekt! Du darfst immer noch, aber nicht mehr zu jeder Zeit. Und wie du selbst schreibst, ist noch garnix entschieden… es kann also noch dauern… Hast du das schon gelesen? ( das sind Anregungen, Empfehlungen, Diskussionen, Möglichkeiten… vom Bund) https://www.bj.admin.ch/dam/bj/de/data/gesellschaft/gesetzgebung/kindesunterhalt/ber-br-d.pdf.download.pdf/ber-br-d.pdf


zweizwerge

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Huhu, als langzeitstillende Mutter (na, inzwischen schon lang nicht mehr ;-), den bösen Ratschlag: Verfahren verzögern. Es hört sich so an, als ob es keine Entscheidung gibt, so lange das Verfahren läuft, und als ob das durchaus noch ein paar Monate gehen kann. Und ein paar Monate können durchaus einen Unterschied machen. Ich würde ansonsten versuchen, die Richterin zu überzeugen, dass Du einem Wechselmodell gerne zustimmst, aber bitte erst ab dem dritten Geburtstag - bis dahin hättest du gern eine stillfreundliche Regelung, bei dem das Kind nachts noch bei Dir ist (oder nur eine Nacht die Woche weg oder so). Ich kann mir vorstellen, dass grundsätzliche Kompromißbereitschaft deutlich besser ankommt als eine Argumentation, dass ein Wecheslmodell wegen des Stillens gar nicht geht und niemals gehen wird. Wie Du das dann irgendwann Deinem Kind erklären musst? Naja, das wird sich faktisch regeln - er darf weiter stillen, wenn er bei Dir ist, und es geht halt nicht, wenn Du nicht da bist. Und da kannst Du im Sinne des Kindeswohls erklären, dass der Papa ihn auch lieb hat und Zeit mit ihm verbringen will. Dann wird er vielleicht irgendwann merken, dass es weniger Milch wird, aber ich schätze, das regelt sich dann auch alleine. Alles Gute!


Titounet

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@Zweizwerge: danke dir, das ist leider nicht möglich. Der Termin für die abschliessende "Verhandlung" steht bereits und daran kann man nichts rütteln. Der Richter verlangt, dass ich bis dahin abgestillt habe. Das einzige, was uns evtl. noch helfen könnte, wäre ein ärztliches Gutachten für das Kind...


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