Sehr geehrte Frau Frau Bader,
ich suche eine rechtliche Grundlage für folgenden Sachverhalt (Land Hessen):
Zur Überprüfung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs stellt der Schulleiter einen Antrag beim zuständigen Staatlichen Schulamt, welches bei einer in Frage kommenden Förderschule ein Gutachten in Auftrag gibt.
Dieses dürfen, so sagt die Landeselternvertretung in Hessen, die Eltern anzweifeln und dürfen ihrereseits ein eigenes psychologisches Gutachten einholen.
Ich finde einfach nicht die rechtliche Grundlage?? Können Sie mir da weiterhelfen?
Vielen Dank und herzliche Grüße
"3erBande"
von
3erBande
am 04.11.2012, 14:54
Antwort auf:
Sonderpädagogischer Förderbedarf- Gutachten anzweifeln?
Hallo,
Ihre wissenschaftliche Arbeiten Sie schon alleine schreiben.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2012
Antwort auf:
Sonderpädagogischer Förderbedarf- Gutachten anzweifeln?
Wofür genau findest du die Grundlage nicht?
Dass die Schule beim Schulamt ein Gutachten anfordern darf?
Oder das du ein Gegengutachten einholen kannst?
von
Pamo
am 04.11.2012, 15:12
Antwort auf:
Sonderpädagogischer Förderbedarf- Gutachten anzweifeln?
Dass ich ein Gegengutachten einholen darf, auf Grundlage welcher rechtlichen Norm?
von
3erBande
am 04.11.2012, 15:41
Antwort auf:
Sonderpädagogischer Förderbedarf- Gutachten anzweifeln?
Da braucht es keine Rechtsnorm (die es sicherlich irgendwo gibt).
Die Eltern haben selbstverständlich das Recht, bei einem existierenden Gutachten Widerspruch einzulegen. Behauptet die Schule etwa, du dürftest das nicht?
Evtl. handelt es sich hier um ein Mißverständnis und die Schule teilte dir lediglich die Tatsache mit, dass die (Gegen)Gutachten vom Schulpsychologischen Dienst für die Schule nicht bindend sind - das ist Tatsache - leider.
Ich lasse übrigens auch gerade so ein Gutachten machen. Der Wert des Gutachtens ist noch unklar.
von
Pamo
am 04.11.2012, 18:45
Antwort auf:
Sonderpädagogischer Förderbedarf- Gutachten anzweifeln?
Ich weiß schon sicher, dass ein Gegengutachten rechtens ist; schreibe gerade an einer wissenschaftl. Arbeit und DAFÜR brauche ich bloß die Rechtsnorm.
Aber Frau Bader, unsere Expertin, weiß da mit Sicherheit einen Rat- hoffe ich!!
Bindend sind sie zwar nicht, man kann aber den Ämtern zuvor kommen, indem man rechtzeitig einen eigenen Experten begutachten läßt... dann ist die Verhandlungsposition besser... (aus psycholog. Sicht )..
von
3erBande
am 04.11.2012, 20:00
Antwort auf:
Sonderpädagogischer Förderbedarf- Gutachten anzweifeln?
Oh, tschuldigung. Konnte die Norm beim googlen auch nicht finden. Das würde ich beim zuständigen Bildungsministerium erfragen.
Ich habe mein Gutachten völlig unabhängig von der Schule begonnen, Test findet Mittwoch statt. Ich warte erst mal das Ergebnis ab, bis ich entscheide ob das überhaupt der Schule vorgelegt wird. Leider taugen bei mir bisher weder Schule noch Schulamt etwas.
von
Pamo
am 04.11.2012, 20:08